| Schwerpunkt Aktien- und Kapitalmarktrecht
Das Aktienrecht nimmt innerhalb der gesellschaftsrechtlichen Beratung eine Sonderstellung ein. Durch fortwährende Gesetzesnovellierungen und die enge Verzahnung z.B. mit dem Kapitalmarktrecht hat es eine Komplexität erreicht, die besonders hohe Anforderungen an die anwaltliche Beratung stellt.
Sowohl für institutionelle Investoren und vermögende Privatpersonen als auch für Organmitglieder sowie für kleine und mittelgroße Unternehmen wird die Suche nach qualifizierten Beratern im Aktienrecht dadurch erschwert, dass diese überwiegend in Großkanzleien tätig und infolgedessen häufig den Interessen von Großunternehmen und Großaktionären verpflichtet sind; dies erschwert die Vertretung anderer, selbst wirtschaftlich bedeutender Interessen oder macht sie unmöglich. Gerade hier zahlt sich für unsere Mandanten die durch Meilicke Hoffmann & Partner gewahrte Unabhängigkeit aus.
Durch ihre Arbeit in hochkarätigen aktienrechtlichen Mandaten haben sich unsere Anwälte ebenso einen Namen gemacht wie durch zahlreiche Fachveröffentlichungen. Sie sind für ihre Expertise und langjährige Erfahrung sowohl in der Beratung als auch in der Prozessführung bundesweit bekannt.
Beratungsspektrum im Aktien- und Kapitalmarktrecht
Unser Beratungsspektrum umfasst alle Fragen des Aktien- und Kapitalmarktrechts, insbesondere
- umfassende und laufende Beratung von Unternehmen zu allen Fragen des Aktien- und Kapitalmarktrechts einschließlich Umwandlungen und Umstrukturierungen
- Beratung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
- Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen
- umfassende Beratung von Mehrheits- und Minderheitsaktionären
- Öffentliche Übernahmeangebote (Abgabe, Abwehr)
- Übernahme von Mitgliedschaften in Verwaltungsorganen (z.B. Aufsichtsrat) auf Wunsch von Mandanten
Aktien- und kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten
Aktien- und kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten aller Art sind ein besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Unsere Expertise haben wir in der Vergangenheit in zahlreichen, häufig erfolgreich bis zum Bundesgerichtshof geführten Verfahren unter Beweis gestellt und so im Interesse unserer Mandanten zur Fortbildung des Aktienrechts beigetragen. Unsere Mandanten profitieren von der Kombination unserer wissenschaftlichen Expertise mit großer forensischer Erfahrung. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere im Zusammenhang mit
- der Geltendmachung und Abwehr von Organhaftung und Konzernhaftung
- der Erhebung und Abwehr von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse einschließlich der Vertretung in Freigabeverfahren
- Spruchverfahren, Sonderprüfungen, Auskunftserzwingungsverfahren, der gerichtlichen Bestellung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern und Verfahren gegenüber der BAFin
- Beschwerden zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof im Anschluss an aktienrechtliche Streitigkeiten.
Beispiele unserer forensischen Tätigkeit im Aktienrecht:
- Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der erfolgreichen Abwehr von Konzernhaftungsansprüchen im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Deutschen Telekom AG
- Tätigkeit als Besonderer Vertreter der Hypovereinsbank sowie gerichtliche Durchsetzung der Tätigkeit in zahlreichen Verfahren und prozessuale Vertretung bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen
- Erfolgreiche gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB
- Beratung der Heidelberger Druckmaschinen AG im Zusammenhang mit erfolgreichem Freigabeverfahren nach Durchführung einer Kapitalerhöhung
- Vertretung der Blacksmith Fund Ltd. bei erfolgreicher Anfechtungsklage gegen IVG Immobilien AG
- Vertretung von Aktionären bei verschiedenen Rechtstreitigkeiten mit der Commerzbank AG, etwa im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen der Aktionärsgruppe der sog. „Cobra“ und mit dem Erwerb der Dresdner Bank AG (Anfechtungsverfahren, Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers, Ergänzung der Tagesordnung)
- Geltendmachung von Konzernhaftungsansprüchen der MobilCom AG gegen die France Telecom S.A.
- Erfolgreiche Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden wegen überlanger Verfahrensdauer von Spruchverfahren
- Verhinderung der Veräußerung der Beteiligung an der HDW (Howaldtswerke Deutsche Werft AG) durch die Babcock Borsig AG für den Investor Wyser Pratte
Als
Ansprechpartner zu allen Fragen des Aktienrechts stehen
Ihnen
Dr. Wienand Meilicke,
Dr. Thomas Heidel,
Dr. Daniel Lochner
und
Dr. Matthias Schatz
zur Verfügung.
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