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Schwerpunkt Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht sowohl im Bereich der Kapitalgesellschaften
(AG, SE, GmbH, Ltd., Genossenschaften) als auch der
Personengesellschaften (GbR, Partnerschaftsgesellschaften, OHG, KG,
GmbH/Ltd. & Co. KG, KGaA) stellt neben dem Steuerrecht seit
Jahrzehnten die Kernkompetenz von Meilicke Hoffmann & Partner dar.
Wir beraten Gesellschaften und Organmitglieder ebenso wie einzelne
Gesellschafter. Unser Beratungsspektrum reicht von der Gestaltung
von Gesellschaftsverträgen und allen damit zusammenhängenden
Vereinbarungen über die laufende Beratung bis hin zur
Interessenvertretung vor Gerichten und in Schiedsverfahren, auch als
Schiedsrichter. Darüber hinaus erstreckt sich unser Angebot auf die
umfassende Betreuung von Unternehmen, die unter unserer
Kanzleiadresse ihren Sitz haben. Besonders bekannt ist unsere
Expertise im Aktien- und Kapitalmarktrecht.
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