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Schwerpunkt Komplexe Prozessführung
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrungen in komplexer
Prozessführung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Die Palette
dieses regelmäßig rechtsgebietsübergreifenden und häufig auch
rechtsfortbildenden oder gar auf Wunsch unserer Mandanten
unmittelbar auf Rechtsfortbildung gerichteten Tätigkeitsfeldes
reicht von Haftungs- und Schadensersatzklagen über Forderungen in
nicht selten Milliarden-Euro-Höhe über große und wirtschaftlich
bedeutsame insolvenzrechtliche Auseinandersetzungen, verfassungs-
und europarechtliche Streitigkeiten, Prozesse über ungeklärte
Grundsatzfragen von allgemeiner Bedeutung insbesondere im Aktien-
und Steuerrecht bis hin zu kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren.
Unsere Tätigkeit hat zu einer Reihe bekannter
Grundsatzentscheidungen des EuGH, Bundesgerichtshofs und
verschiedener Oberlandesgerichte geführt, beispielsweise:
-
„Meilicke-Urteile" des
Europäischen Gerichtshofes (C-292/04 v. 6.3.2007 und C-262/09 v.
30.06.2011)
- Urteile des
Bundesgerichtshofes in Sachen
„Mangusta/Commerzbank" (BGHZ 164,241 und 249)
- Urteil des
Bundesgerichtshofes zur Frage der Konzernhaftung der
Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Deutschen Telekom (BGHZ
175, 365)
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