Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

     
    Dr. Irini Ahouzaridi

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin,
    auch zugelassen beim Areopag (Athen)
    Δικηγόρος Αρείου Πάγου

    Foto - Dr. Irini Ahouzaridi

    KONTAKT

    Tel: +49 228 72543-31
    Fax: +49 228 72543-30
    ahouzaridi@meilicke-hoffmann.de
    VCard



    TÄTIGKEITSBEREICHE

    TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

    Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung deutscher und ausländischer Unternehmen im Bereich des Arbeits-, Zivil- und Handelsrechts einschließlich der bundesweiten Führung von Prozessen vor den Arbeits- und Zivilgerichten (1. und 2. Instanz).

    Griechische Unternehmen und Privatpersonen werden darüber hinaus im griechischen Recht beraten und im Falle von Prozessen vor den griechischen Gerichten vertreten. In diesem Zusammenhang kommt der Zulassung als Rechtsanwältin vor den griechischen Gerichten (1. und 2. Instanz) eine besondere Bedeutung zu.

    Im Bereich des deutschen Arbeitsrechts umfasst die Beratung sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht einschließlich der Führung von Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan und die arbeitsrechtliche Betreuung von Unternehmensumwandlungen. Ferner erstreckt sich die Beratung auf die Begründung und die Beendigung von Dienstverhältnissen mit Führungskräften und Geschäftsführern. Des weiteren werden Unternehmen im Bereich des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts sowohl bei dem Abschluss der Verträge als auch bei Beendigung der Vertragsbeziehungen beraten. Schließlich besteht Erfahrung in der Beratung von Unternehmen im Bereich von Post und Telekommunikation.

    BERUFLICHER WERDEGANG

    • Universität Bonn (Dr. jur., 2000)
    • Zulassung zur deutschen Anwaltschaft (1995)
    • Zulassung bei dem Landgericht Athen (1996)
    • Vereidigte Übersetzerin für den Bezirk des Oberlandesgericht Köln, 1998
    • Fachanwältin für Arbeitsrecht
    • Mediatorin

    VERÖFFENTLICHUNGEN

    MITGLIEDSCHAFTEN

    • Athener Anwaltverein
    • Bonner Anwaltverein
    • Deutsch - Griechische Juristenvereinigung
    • Deutsch - Hellenische Wirtschaftsvereinigung
    • Deutscher Anwaltverein
    • Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer

    SPRACHEN

    • Deutsch
    • Englisch
    • Griechisch

    PERSÖNLICHES

    geboren im Jahre 1968 in Athen

    Aktuelle Beiträge von Dr. Irini Ahouzaridi

    Betriebsbedingte Kündigung bei Aufgabenverlagerung im Konzern

    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht gehalten, nicht mehr benötigte Arbeitsplätze und Arbeitskräfte weiterhin zu besetzen bzw. zu beschäftigen. Zu der durch Art. 12, Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützten unternehmerischen Freiheit gehört das Recht des Arbeitgebers festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Drittunternehmen vergeben werden. Dies gilt auch für die Aufgabenverlagerung zwischen Konzernunternehmen.
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    Reformen in der Pflegeversicherung

    Ab dem 01.07.2023 tritt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG – in Kraft, das Änderungen sowohl bei den Leistungen aber auch bei den Beiträgen vorsieht. Was für die Personalstellen/Gehaltsabrechnungsstellen wichtig ist:
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    Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzge-setz - HinSchG), die deutsche Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie 2019/1937, ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Ein Teil der Bußgeldvorschriften gilt allerdings erst ab dem 01.12.2023.
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