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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

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Ausgabe 05.08.2016

Vorsicht bei Leistungen an säumige Schuldner: weitere Rechtsprechung des BGH zur Vorsatzanfechtung im Insolvenzfall

Wie gefährlich es sein kann, Zahlungen von bekanntermaßen dauerhaft säumigen und schleppend zahlenden Schuldnern entgegenzunehmen, die später insolvent werden, hat sich inzwischen herumgesprochen. Kann der Zahlungsempfänger nicht beweisen, dass er beim Empfang der Zahlung nicht erkannt hat, dass der Schuldner mit dem Vorsatz handelte, die übrigen Gläubiger zu benachteiligen, besteht das Risiko, dass der Insolvenzverwalter solche Zahlungen nach Insolvenzeröffnung anficht und dies selbst dann, wenn die betreffende Zahlung bis zu zehn Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist. Zu dieser Rechtsfolge aus § 133 InsO muss neuere Rechtsprechung des BGH zu weiterer Verunsicherung führen. Weiterlesen...

Berichtigung der Umsatzsteuer bei Bestellung eines Insolvenzverwalters

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt ein einschneidendes Ereignis für jeden Insolvenzschuldner dar. Als besonders komplex erweist sich in diesem Zusammenhang seine Umsatzbesteuerung. In einem neu veröffentlichten Urteil vom 01.03.2016, Az.: XI R 21/14, hat der BFH entschieden, wann bei Bestellung eines Insolvenzverwalters die Umsatzsteuer für bereits erbrachte aber bislang nicht vergütete Leistung des Insolvenzschuldners zu berichtigen ist. Weiterlesen...

Gebührenfalle verbindliche Auskunft

Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist seit ihrer Einführung heftig umstritten und Gegenstand zahlreicher Diskussionen gewesen. Einer der Hauptstreitpunkt hierbei ist seit jeher, ob die Gebühr im Falle einer Vielzahl von Antragstellern bei jedem Einzelnen erhoben werden kann. Für den Sonderfall der identischen Antragstellung durch eine Organgesellschaft und ihren Organträger hat der BFH nunmehr entschieden, dass die zweifache Gebührenerhebung zulässig ist. Weiterlesen...

Betriebsratstätigkeit als Sachgrund für Befristung des Arbeitsverhältnisses

Die personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit kann als sonstiger Sachgrund die Befristung des Arbeitsvertrages eines Betriebsratsmitglieds nach § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG rechtfertigen, wenn sie geeignet und erforderlich ist, um die personelle Kontinuität zu wahren. Weiterlesen...

Nutzung des „Widerrufs-Jokers“ bei Darlehensverträgen nicht rechtsmissbräuchlich

Wir hatten in unserem Mai-Newsletter über das nahende Ende des „Widerrufs-Jokers“ am 21.06.2016 berichtet. Diese zeitliche Grenze für die Ausübung des Verbraucherrechts hat der Gesetzgeber für einen Teilbereich des verbraucherschützenden Widerrufsrechts gezogen, weil in den vergangenen Jahren bundesweit Verträge über Immobiliardarlehen zu zehntausenden widerrufen worden waren. Immobiliardarlehensverträge aus der Zeit von November 2002 bis zum 10.06.2010 können nun auch bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen nicht mehr widerrufen werden. Weiterlesen...

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