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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

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Ausgabe 17.03.2020

Corona – Verhalten bei behördlichen Betriebsschließungen

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat die Wirtschaft mehr und mehr im Griff. In Italien haben die Behörden angeordnet, dass nur noch wichtige Geschäfte wie Lebensmittelhändler und Apotheken geöffnet sein dürfen. Auch viele Bundesländer beginnen auf Empfehlung der Bundesregierung, das öffentliche Leben durch die Schließung von u.a. Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen massiv einzuschränken, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Das kann für die betroffenen Geschäftsinhaber existentielle finanzielle Folgen haben. Weiterlesen...

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