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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

Newsletter

Ausgabe 13.03.2019

Neues zur Verlustverrechnung

Kaum ein Thema ist in den letzten Jahren so intensiv diskutiert worden und hat zu so zahlreichen Gerichtsentscheidungen geführt wie die Regelungen zum Untergang steuerlicher Verluste und Verlustvorträge. Nach dem vorläufigen Höhepunkt, der Verfassungswidrigkeitserklärung des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG durch das BVerfG hat der Gesetzgeber kurz vor Fristablauf die Änderung des § 8c KStG beschlossen. Neben den gesetzgeberischen Änderungen sind aber auch zu Einzelfragen der Regelung verschiedene Gerichtsentscheidungen ergangen. Mit der hier vorliegenden Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über wichtige Entwicklungen im Bereich der Verlustnutzung. Weiterlesen...

Neuregelung des § 8c KStG

Mit der Entscheidung vom 29.03.2017, 2 BvL 6/11, hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2015 für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2018 gestellt, um die Vorschrift neu zu regeln. Weiterlesen...

EuGH bescheinigt Sanierungsklausel EU-Rechts-Konformität

Ein sehr wechselhaftes Schicksal hat in den letzten Jahren die so genannte Sanierungsklausel durchgemacht, die als § 8 c Abs. 1a KStG im Jahre 2009 nachträglich in das Gesetz eingefügt wurde. Die Vorschrift galt für sieben Jahre als europarechtswidrig und wurde damit von der Finanzverwaltung nicht angewandt. Diese Ansicht wurde im letzten Jahr vom EuGH revidiert. Seit seinem Urteil vom 28.06.2018 in der Rechtssache C-203/16 P herrscht nunmehr Klarheit, dass aufgelaufene Verluste einer Körperschaft im Falle eines Anteilserwerbs dann nicht wegfallen, wenn die Übernahme zum Zwecke der Sanierung erfolgt. Weiterlesen...

Antrag nach § 8d KStG nicht fristgebunden

In einem von Meilicke Hoffmann & Partner erwirkten Beschluss hat das Finanzgericht Köln festgestellt, dass der Antrag auf Anwendung des § 8d KStG („fortführungsgebundener Verlustvortrag“) auch im Rahmen einer berichtigten Steuererklärung gestellt werden kann. Weiterlesen...

Keine Konzernklausel bei Personengruppen

Nach der Konzernklausel des § 8c Abs. 1 S. 4 KStG geht ein bestehender Verlustvorträg bei einer Anteilsveräußerung nicht unter, wenn es sich um eine Veräußerung innerhalb „eines Konzerns“ handelt. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes gilt das jedoch nur, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft als „Konzernobergesellschaft“ an dem übertragenden und dem übernehmenden Rechtsträger zu jeweils 100 % beteiligt ist. Weiterlesen...

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Meilicke Hoffmann & Partner, Bonn, Registergericht Essen PR 233. Impressum.
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