Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

    Steuerrecht
    und Bilanzrecht

    Die steuerliche Beratung ist seit Gründung der Sozietät im Jahre 1933 ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere Beratung umfasst insbesondere die Bereiche Deutsches Steuerrecht, Internationales Steuerrecht, Internationales Unternehmenssteuerrecht, das Gesellschaftsrecht, das Bilanzrecht sowie die nationale und internationale Unternehmensnachfolge und private Vermögensnachfolge.

    Gerade im Schnittbereich zum Gesellschaftsrecht und Handelsrecht beraten wir in allen relevanten steuerlichen Fragestellungen. Die zu beantwortenden Fragen sind häufig sehr komplex und nicht auf isolierte Bereiche begrenzt. So geben häufig die steuerlichen Auswirkungen den Weg vor oder bestimmen gar die Entscheidung über z.B. die Durchführung einer Umstrukturierung, eines Unternehmenskaufes, einer Investition oder einer Nachfolgeregelung.

    Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung auf fachlich höchstem Niveau, wobei wir einen interdisziplinären Ansatz verfolgen. Wir beraten bei der Gestaltung, erstellen Gutachten zu steuerlichen Fragestellungen, verhandeln mit der Finanzverwaltung, nehmen an Betriebsprüfungen und Schlussbesprechungen teil und vertreten in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren sowie im Prozess vor der deutschen Finanzgerichtsbarkeit und vor dem EuGH.

    Unsere Mandanten sind inländische und ausländische Konzerne, national und international tätige mittelständische (Familien-)Unternehmen sowie vermögende Privatpersonen.

    Beratungsspektrum im Steuerrecht

    Unser Beratungsspektrum umfasst alle Fragen des
    Steuerrechts (Unternehmenssteuerrechts) sowie des Steuerstrafrechts, insbesondere

    • das Unternehmenssteuerrecht, insbesondere das Konzernsteuerrecht und das Steuerrecht der Familienunternehmen
    • das Steuerrecht und Handelsbilanzrecht, nationale und internationale Rechnungslegung
    • das Gesellschaftsrecht / Unternehmensumstrukturierung
    • Umstrukturierungen
    • Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
    • das Internationale Steuerrecht
    • die Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
    • die private Vermögensnachfolgeplanung einschließlich Testamentsvertragsgestaltungen und Schenkungsvertragsgestaltungen
    • die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen
    • das Umsatzsteuerrecht
    • das Steuerstrafrecht / Steuerfahndung
    • die Beratung bei Selbstanzeigen und Nacherklärungen
    • die Vertretung von Unternehmen und natürlichen Personen in allen Phasen des Strafverfahrens
    • den Steuerstreit / die Prozessvertretung, also die Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, im Finanzgerichtsverfahren sowie vor dem EuGH

    BEITRÄGE AUS DEM Steuerrecht und Bilanzrecht

    Bundesfinanzhof: Zusammengelegte Kirchengemeinden müssen Grunderwerbsteuer zahlen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 10.05.2023, Az. II R 24/21, festgestellt, dass durch die Zusammenlegung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Kirchengemeinde die Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst wird, wenn durch die Zusammenlegung die Anteile der ursprünglichen Gemeinden an grundbesitzenden GmbHs miteinander vereinigt werden (sog. Anteilsvereinigung).
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    Kein Vorsteuerabzug für geschäftsleitende Holdinggesellschaft

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 15.02.2023 (Az. XI R 24/22) klargestellt, dass einer Holdinggesellschaft das Recht auf Vorsteuerabzug für Leistungen, die sie von Dritten bezieht und die sie in Tochtergesellschaften einlegt, nicht zusteht.
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    LG München erklärt Jahresabschlüsse der Wirecard AG für 2017 und 2018 für nichtig

    Der Bilanzbetrug um den einst gefeierten Zahlungsdienstleister Wirecard wirbelte 2020 nicht nur die Finanzbranche, sondern auch die deutsche Öffentlichkeit auf. Das ehemalige Vorzeigeunternehmen, das im September 2018 in den DAX aufgenommen worden war, hatte jahrelang ein Auslandsgeschäft mit Partnerunternehmen fingiert und die hieraus resultierenden hohe Gewinne auf Treuhandkonten zunächst in Singapur und ab 2019 in den Philippen verbucht. Tatsächlich wirtschaftete die Wirecard AG aber defizitär. Deshalb hat das Landgericht München deren Jahresabschlüsse für 2017 und 2018 für nichtig erklärt (Az.: 5 HK O 15710/20).
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