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    Bilanzierung für Kleinst-Kapitalgesellschaften erleichtert

    Mit dem am 27.12.2012 veröffentlichten "Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz" (kurz: MicroBilG) hat der Gesetzgeber Erleichterungen zur Aufstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen von Kleinstkapitalgesellschaften geschaffen, die die Jahresabschlussarbeiten für solche Unternehmen erheblich erleichtern sollen.

    In einem neu eingeführten § 267 a HGB (Handelsgesetzbuch) definiert der Gesetzgeber Kleinstkapitalgesellschaften als kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB), die an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei von drei bestimmten Merkmalen nicht überschreiten: nämlich Euro 350.000 Bilanzsumme, Euro 700.000 Netto-Umsatzerlöse sowie im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer. Diese Gesellschaften können erstmals zum 31.12.2012 eine deutlich verkürzte Bilanz aufstellen und veröffentlichen. Außerdem brauchen sie keinen Anhang mehr zu erstellen, wenn bestimmte weitere Voraussetzungen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB) erfüllt sind. Nach Darstellung des Gesetzgebers betreffen die Erleichterungen rund 500.000 in Deutschland registrierte Kapitalgesellschaften. Gleichwohl wird bereits nach dem Nutzen des Gesetzes gefragt (vgl. Zwirner, Der Betrieb 2013, Seite 1), zumal für Konzerngesellschaften bereits bislang entsprechende Erleichterungen galten, vgl. § 264 Abs. 3 HGB. Gleichwohl dürfte diese Vereinfachung die Verwendung der GmbH für kleine Gewerbetreibende noch attraktiver machen.

    Dr. Jürgen Hoffmann

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 4/13

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