Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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    Das Mediationsgesetz: Neue Wege der Konfliktlösung?

    Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) regelt einzelne Eckpunkte einer freiwilligen Mediation zwischen Konfliktparteien, die sich auf einen außergerichtlichen Mediator einigen.



    Mediation ist nach dem Wortlaut des Gesetzes ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung eines Konflikts. Und was macht der Mediator? Er versucht, die Kluft zwischen den Positionen der Konfliktparteien zu überwinden und die Parteien zur Ermittlung eigener Lösungsmöglichkeiten zu bewegen. Der Mediator ist allparteilich. Er hält sich aus dem Konflikt heraus und hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden werden.



    Mediation ist in all den Bereichen sinnvoll, in denen der Gang zum Gericht zum endgültigen Abbruch einer Beziehung führen kann, also insbesondere bei Streitigkeiten innerhalb einer Familie (z. B. Erbrecht), im Arbeitsleben oder zwischen Geschäftspartnern. Der Anwalt als Mediator ist keine staatliche Stelle. Es besteht grundsätzlich keine Meldepflicht über den Gegenstand der Mediation gegenüber Behörden und Ämtern. Der Anwalt genießt insoweit ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Im Mediationsverfahren wird nicht so viel Porzellan zerschlagen, wie im gerichtlichen Verfahren, bei dem jeder Extrempositionen einnimmt und "Leichen" im Keller des anderen sieht. Die Kosten des Mediators richten sich nicht nach dem Streitwert, sondern noch dem zeitlichen Aufwand.



    Was ist der Unterschied zu einem gerichtlichen Vergleich? Der Vergleichsvorschlag wird regelmäßig von einem Richter ausgearbeitet, der beide Parteien gehört hat und sich bereits ein Bild über "Recht oder Unrecht" gemacht hat. Dabei kommt es erheblich auf die Erfahrung und den Horizont des Richters an. Wenn man sich vor Gericht trifft, dann will jeder gewinnen. Bei der Mediation werden die Ergebnisse von den Parteien erarbeitet, so dass jeder auch die Wichtigkeit einer jeden Teillösung für sich bestimmen kann. Man "guckt über den Tellerrand" hinaus, die Lösungen können sehr vielfältig sein.



    Konflikte entstehen überall: im Privatbereich und im Wirtschaftsleben. Diese zu lösen ist nicht immer einfach. Die Mediation ist der Versuch einer solchen Konfliktlösung, und wenn es nicht funktioniert: der Weg zum Gericht bleibt offen.



    Dr. Irini Ahouzaridi

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 12/12

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