Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

    Newsletter

    Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges in Kraft getreten

    Am 28.07.2014 ist das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des erneuerbare-Energien-Gesetzes" in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr zu verbessern.



    Hiernach sind Vereinbarungen, in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungsfristen oder Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, künftig einer verstärkten Wirksamkeitskontrolle unterworfen, soweit die vereinbarten Fristen eine bestimmte Länge überschreiten.



    Der Zinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB wurde von 8 % auf 9 % Punkte über dem Basiszinssatz angehoben. Zudem müssen säumige Schuldner, soweit es sich nicht um Verbraucher handelt, künftig eine Pauschale von 40,00 € zahlen (§ 288 Abs. 5 und 6 BGB).




    H. Krumscheid

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 7/14

    Drucken | Teilen