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    Griechenland Spezial: Investoren aufgepasst!Investitionsanreize durch neues Förderprogramm ESPA!

    Im Rahmen des Nationalen Strategischen Rahmenplans (ESPA) ist am 12. Oktober 2015 die offizielle Vorveröffentlichung für die ersten vier Förderprogramme (ESPA 2014 - 2020) u.a. zur "Verbesserung von Kleinst- und bereits bestehenden Kleinunternehmen" und zur "Förderung von touristischen Unternehmen zur Modernisierung dieser sowie zur qualitativen Heraufstufung der zu erbringenden Dienstleistungen" erfolgt. Die Ausschreibung der Programme soll Mitte November erfolgen, erst dann werden Anträge gestellt werden können.



    Die Höhe des Förderbudget sowie der Förderetat richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Förderprogramm. Für Kleinst- und Kleinunternehmen, beträgt der Gesamtetat 130 Mio. €. Es werden Vorhaben mit einen Gesamtbudget in Höhe von 15.000 € bis 200.000 € gefördert. Unternehmen sollen gefördert werden, um u.a. die Qualität ihrer Produkte zu verbessern und einen höheren Zertifizierungsgrad zu erreichen. Die Qualifizierung als Kleinst- oder Kleinunternehmen richtet sich nach der Empfehlung der Kommission vom 6.5.2003, 2003/361 EG. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Arbeitnehmern und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro €. Kleinunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.



    Bei Touristik-Unternehmen beträgt der Gesamtetat 50 Mio. €, das Förderbudget von 15.000 € bis 150.000 €. Gefördert werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen nach der Empfehlung der Kommission vom 6.5.2003, 2003/361 EG. Mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter und haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €.



    Der Förderanteil wird in beiden Kategorien auf höchstens 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens begrenzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht. Förderfähige Kosten sind solche zur Modernisierung von Gebäudeeinrichtungen und deren Infrastrukturen, Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Automatisierung von betrieblichen und produktiven Tätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung sowie zur Zertifizierung von Funktionen und Produkten.



    Wichtig: Wer das Förderprogramm in Anspruch nehmen will, sollte sich bereits jetzt Gedanken machen, jedoch keine Ausgaben tätigen, denn förderfähig sind nur Kosten, die nach Antragsstellung entstehen. Wie lange die Unternehmen Zeit für die Stellung von Subventionsanträgen haben werden, ist nicht bekannt. In der Vorankündigung wird als möglicher Zeitraum 2 Monate genannt. Sobald die Förderungsprogramme verabschiedet wurden, werden wir noch mal berichten.



    Dr. Irini Ahouzaridi

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 10/15

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