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    Klageregister der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG freigeschaltet

    Das Bundesamt für Justiz hat am 26.11.2018 die Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Volkswagen AG bekannt gemacht und mitgeteilt, dass das Klageregister hierzu eröffnet ist.

    Verbraucher können bis zum Tag des ersten Termins in der erhoben Musterfeststellungsklage Ansprüche und Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungszielen dieser Musterfeststellungsklage abhängen, ebenfalls in das Klageregister anmelden. Damit wird gem. § 204 Abs. 1 Nr. 6 a BGB die Verjährung gehemmt. Allerdings muss der Verbraucher dann innerhalb von 3 Monaten nach dem rechtskräftigen Ende der Musterfeststellungsklage selber Klage auf Leistung oder Feststellung der in der Anmeldung genannten Ansprüche erheben.

    Auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz ist ebenfalls das Anmeldeformular abrufbereit.

    Bereits am 20.11.2018 wurde eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Benz Bank AG betreffend die Finanzierung und betreffend des Widerrufs von Darlehen zur Finanzierung von Kraftfahrzeugen veröffentlicht.

    Herbert Krumscheid

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 9/18

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