Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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    Meilicke Hoffmann & Partner wendet sich gegen vorgeschlagene Rechtschutzverkürzung im Spruchverfahren

    Das Bundesministerium der Justiz hatte Ende November die am Gesellschaftsrecht interessierte Fachöffentlichkeit dazu aufgefordert, zu einem vom Vorsitzenden des Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins vorgelegten Regelungsvorschlag Stellung zu nehmen.



    Dieser sieht u.a. die Verkürzung des Rechtschutzes im Spruchverfahren vor durch Verlagerung der Eingangsinstanz an die Oberlandesgerichte, wobei gegen die Entscheidung der Oberlandesgerichte kein Rechtschutz eröffnet sein soll. Zu diesem den Rechtschutz außenstehender Aktionäre in nicht gerechtfertigter Weise beschneidenden Regelungsvorschlag hat Meilicke Hoffmann & Partner am 15.01.2013 durch die Rechtsanwälte Dr. Daniel Lochner und Sebastian Schödel Stellung genommen.



    Den Text der Stellungnahme erhalten Sie hier:



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    Dr. Daniel Lochner Sebastian Schödel

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 1/13

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