Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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    Neues zur Verlustverrechnung

    Kaum ein Thema ist in den letzten Jahren so intensiv diskutiert worden und hat zu so zahlreichen Gerichtsentscheidungen geführt wie die Regelungen zum Untergang steuerlicher Verluste und Verlustvorträge.

    Nach dem vorläufigen Höhepunkt, der Verfassungswidrigkeitserklärung des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG durch das BVerfG hat der Gesetzgeber kurz vor Fristablauf die Änderung des § 8c KStG beschlossen.

    Neben den gesetzgeberischen Änderungen sind aber auch zu Einzelfragen der Regelung verschiedene Gerichtsentscheidungen ergangen.

    Mit der hier vorliegenden Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über wichtige Entwicklungen im Bereich der Verlustnutzung.

    Dr. Uwe Scholz

    In folgendem Newsletter erschienen : Sondernewsletter

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