Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

    Newsletter

    S & K Unternehmensgruppe - Stiftung Warentest empfiehlt: "Schnell zum Fachanwalt"

    Die Meldung über umfangreiche Durchsuchungen der Ermittlungsbehörden im Laufe der letzten Woche an 130 Orten hat in der Presse eingeschlagen wie eine Bombe. Die Stiftung Warentest empfiehlt den Betroffenen wegen der Komplexibilität der Materie, einen Fachanwalt einzuschalten.

    Nach den Presseberichten vermutet die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein gigantisches Schneeballsystem zu Lasten der Anleger in der Form, dass mit den finanzierten Immobilienobjekten tatsächlich keine Gewinne erzielt wurden und Renditen der Altanleger weitgehend durch Einlagen von Neuanlegern ausgezahlt wurden. Betroffen sind insbesondere die geschlossenen Immobilienfonds bei der S & K Unternehmensgruppe, der CDM Deutsche Capital Management AG (CDM AG), der SHB Innovative Fondskonzepte AG aus Oberhaching bei München und anderen mit S&K verbundenen Unternehmen. In Betracht kommen insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Anbieter, Vermittler, Prospektherausgeber und Bankberater, die jeweils individuell im Einzelfall geprüft werden müssen. Auf der Hand liegen weiterhin Schadensersatzansprüche wegen Betrugs direkt gegen die Verantwortlichen der S & K Unternehmensgruppe.

    Um sich ihre Ansprüche zu sichern, sollten sich Geschädigte unbedingt fachanwaltlichen Rat einholen.

    Dr. Gerd Krämer
    Dr. Wolfgang Walchner

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 2/13

    Drucken | Teilen