Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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    Sofortiges Rücktrittsrecht bei Fehlen der Verkehrssicherheit eines von einem Händler als "TÜV neu" verkauften Fahrzeuges

    Bezüglich eines von einem Händler als "TÜV neu" verkauften Fahrzeuges hat der BGH mit Urteil vom 15.04.2015, Az.: VIII ZR 80/14, einen Gebrauchtwagenhändler auf Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt, ohne dass dem Händler ein Nachbesserungsrecht zustünde.



    Bereits am Tag nach dem Verkauf versagte der Motor mehrfach. Des Weiteren lagen erhebliche, die Verkehrssicherheit beeinträchtigte, Mängel vor. Der BGH hat die unmittelbaren Klage auf Rückzahlung, ohne dem Verkäufer vorher Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, für gerechtfertigt gehalten, da der Anspruch der Käuferin auf Rückzahlung des Kaufpreises aufgrund eines von ihr - hilfsweise - erklärten Rücktritts gerechtfertigt sei. Der BGH hat dabei ausgesprochen, dass die Käuferin auch ohne vorherige Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt war, weil sie berechtigter Weise jegliches Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des Gebrauchwagenhändlers verloren hatte und sich nicht auf eine Nacherfüllung durch ihn einlassen musste.




    Herbert Krumscheid

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 4/15

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