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    Umfassende Änderung im Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

    Am 13.06.2014 treten neue Gesetze im Versandhandel in Kraft und ersetzen die bisher gültigen Regelungen im Fernabsatzrecht. Onlinehändler haben sich auf einige Gesetzesänderungen, insbesondere beim Widerrufsrecht, einzustellen:



    Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen kurz skizziert:




    1. Es gilt nun eine 14-tägige Widerrufsfrist einheitlich in ganz Europa.

    2. Die Musterwiderrufsbelehrung wird europaweit vereinheitlicht.

    3. Der Kunde muss den Widerruf ausdrücklich erklären; die kommentarlose Rücksendung der Ware reicht hierzu nicht aus.

    4. Der Händler muss dem Verbraucher das Widerrufsformular innerhalb angemessener Frist, spätestens mit der Lieferung, zur Verfügung stellen. Das Formular ist europaweit vereinheitlicht.

    5. Der Händler muss dem Kunden den Eingang der Widerrufserklärung bestätigen.

    6. Die Zweigleisigkeit von Widerruf und Rückgabe ist aufgehoben. Es wird künftig kein Rückgaberecht mehr geben.

    7. Nach Widerruf des Vertrages läuft eine Rückgewährfrist für beide Seiten von 14 Tagen. Der Onlinehändler hat ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis, bis er die Ware erhalten hat oder ihm die Absendung nachgewiesen wurde. Eine freiwillige Kostenübernahme durch den Onlinehändler ist davon unberührt.


    8. Somit trägt der Händler im Widerrufsfall nur noch die Standardkosten für die Hinsendung der Ware. Bei Sperrgut muss der Onlinehändler die Höhe der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung angeben.

    9. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt spätestens nach 12 Monaten, unabhängig davon, ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß war.

    10. Ausnahmen des Widerrufsrechts gelten bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung entfernt wurde. Die normale Verpackung dürfte dabei nicht als Versiegelung gelten.


    11. Händler dürfen bei Zahlung mit Karte oder anderen Zahlungsmitteln nicht über Zuschläge mitverdienen. Dem Verbraucher muss mindestens ein unentgeltliches Zahlungsmittel angeboten werden.

    12. Der Händler muss nach Vertragsabschluss eine Kundenhotline bereithalten, über die der Kunde mit ihm Kontakt aufnehmen kann. Der Widerruf kann auch telefonisch erfolgen. Die Telefonnummer muss klar und deutlich kommuniziert werden. Hierfür dürfen keine höheren Kosten als der Grundtarif berechnet werden.


    13. Sogenannte "Checkboxen", mit denen ein Kunde Zusatzleistungen bestellen kann, dürfen nicht mehr automatisch angehakt sein.

    Unternehmen mit Onlinehandel, die sich auf die Änderungen noch nicht eingestellt haben, müssten jetzt kurzfristig tätig werden.




    Dr. W. Walchner

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 4/14

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