Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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    Umsetzung der Verbraucherrechterrichtlinie durch den Bundestag am 12. Juli 2013

    Am 12. Juni 2013 hat der Bundestag - nach Änderungen durch den Bundesrat - das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterrichtlinie verabschiedet. Das Gesetz führt zur zahlreichen Änderungen im fernen Absatzrecht aber auch für den stationären Handel auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern.



    Neu aufgenommen werden grundlegende Informationspflichten des Unternehmers bei Verbraucherverträgen im stationären Handel sowie allgemeine Grundsätze, die unabhängig von der jeweiligen Vertriebsform für alle Verbraucherverträge gelten. Entsprechend den Vorgaben der Verbraucherrechterrichtlinie (Richtlinie 2011/383/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011) über die Rechte der Verbraucher (nachfolgend Richtlinie) werden die Regelungen der Informationspflichten und des Widerrufs auch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Verträge und bei Fernabsatzverträgen einander weitgehend angeglichen. Dies gilt auch für die von der Richtlinie nicht erfassten Verträge über Finanzdienstleistungen.



    Somit werden für alle Verbraucherverträge geltende Regelungen über das Widerrufsrecht sowie Sonderregelungen für die Widerrufsfrist und die Rechtsfolgen nach Widerruf im Hinblick auf einzelne Verbraucherverträge vereinheitlicht. Das Gesetz tritt am 13. Juni 2014 in Kraft. Es gelten dann auch neue Musterwiderrufsbelehrungen. Weitere Änderungen betreffen Anpassungen der kaufrechtlichen Garantie an die Definition der Richtlinie in § 443 BGB (neue Fassung) sowie Regelungen der Leistungszeit und des Gefahrübergangs beim Verbrauchsgüterkauf in § 474 BGB (neue Fassung).



    Dr. W. Walchner

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 8/13

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