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    Unser Sozius Dr. Daniel Lochner nimmt als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Managerhaftung Stellung

    Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf initiiert, der auf eine Reform der Aktionärsklage nach § 148 AktG gerichtet ist. Herr Dr. Daniel Lochner wurde von der CDU/CSU-Fraktion als Sachverständiger zu diesem Gesetzesvorhaben vorgeschlagen und hat im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages dazu Stellung genommen.

    Die Aktionärsklage gemäß § 148 AktG ist seit 15 Jahres totes Recht. Ein Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion (BT-Drucksache 19/8233) sieht vor, die Aktionärsklage durch Herabsetzung der Zugangsvoraussetzungen und Einführung einer „Fangprämie“ i.H.v. 5 % des durchgesetzten Schadens zu reformieren. Als Sachverständiger hat Herr Dr. Daniel Lochner in der Öffentlichen Anhörung am 2. März 2020 dazu kritisch Stellung genommen und insbesondere aufgezeigt, dass das zentrale Problem der Aktionärsklage – der fehlende Zugang zu Informationen – durch den Gesetzesentwurf nicht gelöst wird.

    Anliegend können Sie die im Gesetzgebungsverfahren abgegebene schriftliche Stellungnahme von Herrn Dr. Lochner abrufen.

    Dr. Daniel Lochner


    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 2/20

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