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Prof. Dr. Heinz Meilicke
Prof. Dr. Heinz
Meilicke war bis 1997 Seniorpartner der Kanzlei. Heinz Meilicke
wurde 1904 in Berlin geboren und dort 1933 als Rechtsanwalt
zugelassen. Sein Berufsziel, Anwalt zu werden, stand von Anfang an
fest. Sein kämpferisches Engagement für die Freiheiten des
Individuums gegen die Macht des Staates und sein konsequentes
Eintreten für die Rechte seiner Mandanten, darunter auch zahlreiche
jüdische Mitbürger, führte zu Konflikten mit den
Nationalsozialisten. Ein anhängig gemachtes Ehrengerichtsverfahren
konnte nur durch Meldung zum Wehrdienst in der Schwebe gehalten
werden.
Nach 1945 erfolgte die Wiederzulassung als Anwalt und die
Zulassung als Notar in Berlin. Lehraufträgen an der
Humboldt-Universität folgte eine Honorarprofessur für Steuer- und
Gesellschaftsrecht an der Freien Universität Berlin (1951 bis 1969).
Gleichzeitig verlegte Heinz Meilicke seine Anwaltspraxis nach Bonn.
Er beriet Mandanten im In- und Ausland auf allen Gebieten des
Wirtschafts- und Steuerrechts.
Als Fachautor hat
sich Heinz Meilicke in zahlreichen Veröffentlichungen mit
Rechtsfragen aus dem Steuer-, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Arbeits,
Währungs- und Devisenrecht auseinandergesetzt. Heinz Meilicke ist
1997 in Bonn verstorben.
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