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Prof. Dr. Heinz Meilicke

Prof. Dr. Heinz Meilicke war bis 1997 Seniorpartner der Kanzlei. Heinz Meilicke wurde 1904 in Berlin geboren und dort 1933 als Rechtsanwalt zugelassen. Sein Berufsziel, Anwalt zu werden, stand von Anfang an fest. Sein kämpferisches Engagement für die Freiheiten des Individuums gegen die Macht des Staates und sein konsequentes Eintreten für die Rechte seiner Mandanten, darunter auch zahlreiche jüdische Mitbürger, führte zu Konflikten mit den Nationalsozialisten. Ein anhängig gemachtes Ehrengerichtsverfahren konnte nur durch Meldung zum Wehrdienst in der Schwebe gehalten werden.

Nach 1945 erfolgte die Wiederzulassung als Anwalt und die Zulassung als Notar in Berlin. Lehraufträgen an der Humboldt-Universität folgte eine Honorarprofessur für Steuer- und Gesellschaftsrecht an der Freien Universität Berlin (1951 bis 1969). Gleichzeitig verlegte Heinz Meilicke seine Anwaltspraxis nach Bonn. Er beriet Mandanten im In- und Ausland auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts.

Als Fachautor hat sich Heinz Meilicke in zahlreichen Veröffentlichungen mit Rechtsfragen aus dem Steuer-, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Arbeits, Währungs- und Devisenrecht auseinandergesetzt. Heinz Meilicke ist 1997 in Bonn verstorben.

 

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