Schwerpunkt Steuerrecht
Die steuerliche Beratung ist seit Gründung der Kanzlei im Jahre 1933 ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere Beratung umfasst insbesondere die Bereiche Deutsches Steuerrecht und Internationales (Unternehmens-)Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht, das Bilanzrecht sowie die nationale und internationale Unternehmensnachfolge und private Vermögensnachfolge.
Gerade im Schnittbereich zum Gesellschafts- und Handelsrecht beraten wir in allen relevanten steuerlichen Fragestellungen. Die zu beantwortenden Fragen sind häufig sehr komplex und nicht auf isolierte Bereiche begrenzt. So geben häufig die steuerlichen Auswirkungen den Weg vor oder bestimmen gar die Entscheidung über z.B. die Durchführung einer Umstrukturierung, eines Unternehmenskaufes, einer Investition oder einer Nachfolgeregelung.
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung auf fachlich höchstem Niveau, wobei wir einen interdisziplinären Ansatz verfolgen. Wir beraten bei der Gestaltung, erstellen Gutachten zu steuerlichen Fragestellungen, verhandeln mit der Finanzverwaltung, nehmen an Betriebsprüfungen und Schlussbesprechungen teil und vertreten in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren sowie im Prozess vor der deutschen Finanzgerichtsbarkeit und vor dem EuGH.
Unsere Mandanten sind in- und ausländische Konzerne, national und international tätige mittelständige (Familien-)Unternehmen sowie vermögende Privatpersonen.
Beratungsspektrum im Steuerrecht
Unser Beratungsspektrum umfasst alle Fragen des (Unternehmens-)Steuerrechts sowie des Steuerstrafrechts, insbesondere
- das Unternehmenssteuerrecht, insbes. das Konzernsteuerrecht und das Steuerrecht der Familienunternehmen
- das Steuer- und Handelsbilanzrecht, nationale und internationale Rechnungslegung
- das Gesellschaftsrecht / Unternehmensumstrukturierung
- Umstrukturierungen
- Unternehmenskauf- und verkauf
- das Internationales Steuerrecht
- die Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
- die private Vermögensnachfolgeplanung einschl. Testaments- und Schenkungsvertragsgestaltungen
- die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen
- das Umsatzsteuerrecht
- das Steuerstrafrecht / Steuerfahndung
- die Beratung bei Selbstanzeigen und Nacherklärungen
- die Vertretung von Unternehmen und natürlichen Personen in allen Phasen des Strafverfahrens
- den Steuerstreit / die Prozessvertretung, also die Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, im Finanzgerichtsverfahren sowie vor dem EuGH
Als Ansprechpartner zu allen Fragen des Steuerrechts stehen Ihnen Herr Dr. Meilicke, Herr Dr. Hoffmann, Herr Dr. Heidel und Herr Dr. Rabback zur Verfügung.
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