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27. Oktober 2010: Mündliche Verhandlung vor dem EuGH im
Verfahren Meilicke-II, Rs. C-262/09
>>
Plädoyer der Kläger
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25. März 2010:
25. März 2009: "Steinbrück droht neue
Schlappe"
Hintergrund: Aufsatz des Herrn Dr.
Meilicke
>> ,,Vertragsverletzungsverfahren
wegen Diskriminierung von nach ausländischem Recht errichteten
Organgesellschaften"
Das Handelsblatt schreibt am 25. März
2009, S. 19:
"Deutschland muss die Besteuerung
verbundener Unternehmen wohl abermals ändern. Die EU-Kommission hat
... ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, ...
Das Vertragsverletzungsverfahren geht
auf den Bonner Steueranwalt Wienand Meilicke zurück - den für den
deutschen Fiskus vielleicht teuersten Steueranwalt Deutschlands.
..."
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4. März 2009:
,,Fiskus schlägt bei
Kursgewinnen zu"
,,Mit der Abgeltungssteuer wollte
die Bundesregierung ursprünglich Kapitaleinkommen stärker besteuern,
ohne die Substanz der Investitionen zu schädigen. Doch
Finanzminister Steinbrück habe die Steuerzahler getäuscht,
kritisiert nun der Bonner Steueranwalt Wienand Meilicke. Der Staat
verletze durch die derzeitige Abgeltungssteuer den Bestandsschutz."
(Handelsblatt.com)
>>
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Hintergrund: Aufsatz des Herrn Dr.
Meilicke
,,Zur
Neuregelung der Besteuerung des Bezugrechts"
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6.
März 2007: Urteil im Meilicke-Verfahren durch den EuGH
Die
Große Kammer des EuGH entscheidet das Meilicke-Verfahren, Rs
C-292/04, und verurteilt Deutschland zur Anrechnung ausländischer
Körperschaftsteuer. Die von der deutschen Regierung beantragte
Begrenzung der zeitlichen Wirkungen des Urteils wird abgelehnt. Der
Gerichtshof folgt in der Begründung dem Plädoyer von Dr. Wienand
Meilicke und verwirft die Rechtsauffassung, welche ihm von den
Regierungen von elf Mitgliedstaaten, der Kommission und zwei
Generalanwälten vorgetragen worden sind.
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lesen Sie mehr (Erste
Stellungnahme von Dr. Wienand Meilicke)
>>
Urteil vom 6. März 2006
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Plädoyer vom 30. Mai 2006
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Beschluss vom 7. April 2006
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