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27. Oktober 2010: Mündliche Verhandlung vor dem EuGH im Verfahren Meilicke-II, Rs. C-262/09

>> Plädoyer der Kläger

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25. März 2010:

In dem Vorlageverfahren C-262/09 sind inzwischen die Stellungnahmen der Beteiligten zu dem Vorlagebeschluss des Finanzgericht Köln vom 14. Mai 2009 2 K 2241/02 zum körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren eingegangen

>> Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 27. November 2009

>> Stellungnahme der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 30. November 2009

>> Stellungnahme des Finanzamt Bonn-Innenstadt vom 27. November 2009

>> Stellungnahme der Kläger vom 27. November 2009

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25. März 2009: "Steinbrück droht neue Schlappe"

Hintergrund: Aufsatz des Herrn Dr. Meilicke
>> ,,
Vertragsverletzungsverfahren wegen Diskriminierung von nach ausländischem Recht errichteten Organgesellschaften"

Das Handelsblatt schreibt am 25. März 2009, S. 19:

"Deutschland muss die Besteuerung verbundener Unternehmen wohl abermals ändern. Die EU-Kommission hat ... ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, ...

Das Vertragsverletzungsverfahren geht auf den Bonner Steueranwalt Wienand Meilicke zurück - den für den deutschen Fiskus vielleicht teuersten Steueranwalt Deutschlands. ..."

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4. März 2009: ,,Fiskus schlägt bei Kursgewinnen zu"

,,Mit der Abgeltungssteuer wollte die Bundesregierung ursprünglich Kapitaleinkommen stärker besteuern, ohne die Substanz der Investitionen zu schädigen. Doch Finanzminister Steinbrück habe die Steuerzahler getäuscht, kritisiert nun der Bonner Steueranwalt Wienand Meilicke. Der Staat verletze durch die derzeitige Abgeltungssteuer den Bestandsschutz."  (Handelsblatt.com)

>> lesen Sie mehr

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Hintergrund: Aufsatz des Herrn Dr. Meilicke ,,Zur Neuregelung der Besteuerung des Bezugrechts"

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6. März 2007:  Urteil im Meilicke-Verfahren durch den EuGH

Die Große Kammer des EuGH entscheidet das Meilicke-Verfahren, Rs C-292/04, und verurteilt Deutschland zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer. Die von der deutschen Regierung beantragte Begrenzung der zeitlichen Wirkungen des Urteils wird abgelehnt. Der Gerichtshof folgt in der Begründung dem Plädoyer von Dr. Wienand Meilicke und verwirft die Rechtsauffassung, welche ihm von den Regierungen von elf Mitgliedstaaten, der Kommission und zwei Generalanwälten vorgetragen worden sind.

>> lesen Sie mehr (Erste Stellungnahme von Dr. Wienand Meilicke)

>> Urteil vom 6. März 2006

>> Plädoyer vom 30. Mai 2006

>> Beschluss vom 7. April 2006

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