Aktuelle Beiträge von Dr. Torben Illner
Soeben erschienen ist der neue Kommentar Hirte/Heidel, Das neue Aktienrecht nach ARUG II und Corona-Gesetzgebung. Mitherausgeber ist unser Sozius Dr. Thomas Heidel, der auch maßgebliche Teile der neuen Regelungen kommentiert. Unter den weiteren Autoren sind mit den Herren Dr. Daniel Lochner, Dr. Torben Illner und Dr. Moritz Beneke weitere Kollegen unserer Kanzlei vertreten, die zentrale neue Vorschriften des Aktienrechts erläutern. Das Werk verschafft einen kompakten Überblick über die neuesten Gesetzesänderungen aufgrund von Europarecht und Aktienrecht in der Corona-Krise, insbesondere zu den Vorschriften zur virtuellen Hauptversammlung.
Das LG München I hat mit Urteil vom 19.12.2019 – 5 HK O 12082/18 (ZIP 2020, 915) – die Anforderungen an ein wirksames Entsenderecht von Aktionären betont. Der Grundsatz der Gleichbehandlung von Aktionären ist verletzt, wenn das Entsenderecht unabhängig vom Umfang der Beteiligung besteht und auch bei einem verschwindend geringen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft ausgeübt werden kann.
Die COVID-19-Pandemie stellt das öffentliche Leben auf den Kopf, es gelten weitgehende Versammlungsbeschränkungen. Viele Geschäfte müssen geschlossen bleiben, Hauptversammlungen können aufgrund des Versammlungsverbots nicht wie geplant stattfinden. Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die Pflichten von börsennotierten Gesellschaften. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen Hinweise, was in Zeiten der Corona-Krise für die Pflicht zu Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 MAR gilt