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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

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Ausgabe 14.09.2022

Paukenschlag des BAG: zwingende Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmer?

Der Arbeitgeber ist nach der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Weiterlesen...

BGH zur unbeschränkten Haftung bei fehlendem Hinweis des Handelnden auf seine Haftungsbeschränkung

Mit Urteil vom 13.01.2022 hat der BGH nochmals bestätigt, dass eine handelnde Person, die es unterlässt, auf die lediglich beschränkte Haftung der Gesellschafter des von ihr vertretenen Unternehmens hinzuweisen, für den von ihr erzeugten unrichtigen Rechtsschein persönlich auf Schadensersatz haftbar gemacht werden kann (BGH, Urt. vom 13.01.2022, III ZR 210/20, ZIP 2022, 481). Weiterlesen...

Kammergericht Berlin: Strenge Anforderungen an Geschäftsführer bei Vertrauen auf Begutachtung der Insolvenzsituation durch Berufsträger

Das Kammergericht Berlin (KG) konnte sich in seinem Urteil von 28.04.2022, Az.: 2 U 39/18, neben anderen insolvenzrechtlichen Fragen zentral dazu äußern, unter welchen Voraussetzungen sich der Geschäftsführer einer GmbH auf ein eingeholtes Gutachten eines externen Beraters zur Überprüfung der Insolvenzreife der Gesellschaft verlassen konnte – und wann gerade nicht. Mit seinem Urteil führte das KG die bisherige Rechtsprechung des BGH zu diesem Themenkomplex konsequent fort. Zudem stellte das Gericht fest, dass sich der Verwalter zur Begründung der Überschuldung auf einen lediglich im Entwurf vorliegenden Jahresabschluss berufen kann. Weiterlesen...

Das Gebot fairen Verhandelns bei Verhandlungen über eine Aufhebungsvereinbarung

Das Gebot fairen Verhandelns ist nicht allein deswegen verletzt, weil der Arbeitgeber den von ihm angebotenen Aufhebungsvertrag nur zur sofortigen Annahme unterbreitet, so dass der Arbeitnehmer keine Bedenkzeit erhält und keinen Rechtsrat einholen kann. Weiterlesen...

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Meilicke Hoffmann & Partner, Bonn, Registergericht Essen PR 233. Impressum.
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