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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

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Ausgabe 30.07.2021

Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Juli 2021 (1 StR 519/20) geurteilt, dass sich Beteiligte am Cum-Ex-Verfahren der Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt. Nun werden die Beteiligten wohl das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Weiterlesen...

Ausnahmsweise müssen Aktionäre Auflösung ihrer AG zustimmen

Das Oberlandesgericht Köln hat jüngst eine Verpflichtung des einzelnen Aktionärs bejaht, der Auflösung seiner Gesellschaft zuzustimmen bzw. sie nicht durch Ablehnung zu verhindern. Voraussetzung: Die Erreichung des Gesellschaftszwecks müsse dauerhaft unmöglich geworden sein. Weiterlesen...

Erste gerichtliche Entscheidung zum neuen Restrukturierungsgesetz (StaRUG)

Die Geschäftsführer einer GmbH und GmbH & Co. KG sowie die Vorstände einer AG sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Gesellschaft unverzüglich Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Kommen sie dieser Verpflichtung innerhalb von drei bzw. sechs Wochen nicht nach, führt dies zu ihrer persönlichen Haftung. Außerdem machen sie sich strafbar. Weiterlesen...

Arbeitgeber aufgepasst: Mindestlohnerhöhung

Ab 1. Juli 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn brutto 9,60 Euro pro Stunde. Weiterlesen...

Begrenzung der Kommanditisten-Nachhaftung

Während die Niedrigzinspolitik der EZB unverändert fortgeführt wird, ist die Beteiligung an Publikumsgesellschaften eine der zahlreichen Möglichkeiten, sein Geld gewinnbringender anzulegen anstatt es auf dem Sparkonto zu belassen. Publikumsgesellschaften sind häufig in der Rechtsform der GmbH & Co KG organisiert. Hierbei handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, also eine Personenhandelsgesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist. Die Investoren der Gesellschaft sind an der Gesellschaft als Kommanditisten beteiligt. Nach Leistung ihrer Einlage können sie so am Gewinn der Gesellschaft teilhaben, ohne sich im Falle eines Scheiterns des Unternehmens persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt zu sehen. Mit seinem Urteil vom 4.5.2021 (Az.: II ZR 38/20) hat der BGH die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten im Falle einer nachträglichen Herabsetzung der Haftungssumme gestärkt. Weiterlesen...

OLG München zum einstweiligen Rechtsschutz eines Gesellschafters gegen seiner Meinung nach falscher Gesellschafterliste

Beschließen die Gesellschafter einer GmbH die Einziehung des Geschäftsanteils eines ihrer Mitgesellschafter aus wichtigem Grund, werden häufig auch gleichzeitig Fakten geschaffen: Auch wenn der von der Einziehung betroffene Gesellschafter gegen den Einziehungsbeschluss klageweise vorgeht, reicht die GmbH häufig eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister ein, in der der von der Einziehung Betroffene nicht mehr als Gesellschafter genannt ist. Weiterlesen...

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