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Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

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Ausgabe 29.10.2014

Meilicke Hoffmann erstreitet vor LG Stuttgart Entscheidung zu Alt-Spruchverfahren in Delisting-Fall

Durch die sogenannte "Frosta"-Entscheidung (BGH AG 2014, 146 ff.) gab der Bundesgerichtshof seine über zehn Jahre lang allgemein anerkannte Rechtsprechung auf, wonach ein Delisting (Widerruf der Börsenzulassung vom regulierten Markt) nur mit Zustimmung der Hauptversammlung und nur gegen Abgabe eines Pflichtangebots an die außenstehenden Aktionäre zulässig ist. Dieser Umstand führt zu der Frage, ob Spruchverfahren, die bereits vor der "Frosta"-Entscheidung eingeleitet wurden, nunmehr unzulässig geworden sind. Dies hat das Landgericht Stuttgart in einem von MHP betriebenen Verfahren mit Recht verneint. Weiterlesen...

BGH: Rückforderungsansprüche bei unwirksam vereinbarten Bankbearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen verjähren Ende 2014

Der Bundesgerichtshof hat am 28.10.2014 in zwei Entscheidungen erstmals über die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen befunden. Danach begann die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war. Weiterlesen...

Zu weit aus dem Fenster gelehnt: Haftung eines faktischen Geschäftsführers

Gar nicht so selten sind Fälle, in denen Angestellte oder Beauftragte einer GmbH durch vollmundige Äußerungen gegenüber Dritten dem Eindruck vermitteln, sie seien Geschäftsführer der GmbH. Das böse Erwachen kommt aber dann, wenn diese Personen unerwartet für Fehler ihrer "Geschäftsführung" gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG in die Haftung genommen werden. Diese Möglichkeit hat das OLG Hamm in jüngerer Rechtsprechung noch einmal bekräftigt. Weiterlesen...

Organmitglieder können aufatmen: Keine Beweiserleichterung für Arbeitnehmer bei Schadensersatzansprüchen wegen Insolvenz

In Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Insolvenz einer GmbH weiter an strenge Voraussetzungen geknüpft. Für die Haftung der Organmitglieder reiche das eigenwirtschaftliche Interesse am Erhalt einer Organposition nicht aus. Weiterlesen...

Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei

- Dr. Daniel Lochner mit Marei Wilfert: Die Höchstzahl zulässiger Aufsichtsratsmandate, in: Der Aufsichtsrat 2014, S. 146 Weiterlesen...

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Meilicke Hoffmann & Partner, Bonn, Registergericht Essen PR 233. Impressum.
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