Diese E-Mail wird nicht richtig dargestellt? Zur Onlineversion wechseln.
Meilicke Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte

Newsletter

Ausgabe 15.03.2017

OLG Köln: Deutliche Stärkung des Besonderen Vertreters

Das OLG Köln hat in einem aktuellen Urteil die Position des Besonderen Vertreters und zugleich den Rechtsschutz der Aktionäre gegen Vermögensschädigungen ihrer Aktiengesellschaft gestärkt. Es bestätigte gegen gelegentlich in Literatur und Rechtsprechung vertretene Auffassungen, dass die Hauptversammlung die Geltendmachung von Ersatzansprüchen beschließen und einen Besonderen Vertreter bestellen kann, ohne dass ein Verdacht für das Bestehen der Ersatzansprüche nachzuweisen ist. Weiterlesen...

Bundesfinanzhof: Großer Senat kippt Sanierungserlass

Zur Rettung angeschlagener Unternehmen ist ein Forderungsverzicht durch Gesellschafter und Gläubiger häufig der letzte Ausweg. Steuerrechtlich führt dieser Forderungsverzicht jedoch regelmäßig zu steuerpflichtigen Einkünften. Die daraus entstehende Steuerschuld kann den Erfolg der Sanierung gefährden. Daher entspricht es ständiger Verwaltungspraxis, die Steuer auf Sanierungsgewinne im Billigkeitswege zu erlassen (vgl. hierzu auch Newsletter (2/14). Diese Praxis dürfte nun ein Ende haben. Weiterlesen...

BGH verschärft Haftung für Steuerberater von insolvenzreifen GmbHs

In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung hat der BGH die Haftungsregeln für Steuerberater von insolvenzbedrohten GmbHs deutlich verschärft und seine bisherige Rechtsprechung zum Teil revidiert (BGH, Urteil vom 26.01.2017, Az.: IX ZR 285/14). Weiterlesen...

Gefährliche Patronatserklärung: Interne Zahlungen und Befristung schützen nicht vor Haftung

Sichert eine Muttergesellschaft im Konzern die Gläubiger ihrer Tochtergesellschaften durch sogenannte „Patronatserklärungen“ ab, haftet sie bei Insolvenz der Tochter gegenüber deren Gläubigern ähnlich wie ein Bürge. Der BGH hat in neuerer Rechtsprechung bekräftigt, dass zeitliche Einschränkungen der Patronatserklärung die Haftung nur äußerst begrenzt beschränken können. Zudem führe eine Befriedigung des Gläubigers durch die Tochtergesellschaft, die deren Insolvenzverwalter angefochten hat, nicht zu einem Wegfall der Haftung aus der Patronatserklärung, wenn diese gegenüber dem Gläubiger erklärt war. Weiterlesen...

Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

Zum 01.04.2017 treten die Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft. Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, müssen sich auf die geänderten Spielregeln einstellen. Sonst drohen erhebliche Bußgelder. Hier die wichtigsten Änderungen: Weiterlesen...

Nebenkosten auch bei vermieteter Eigentumswohnung binnen Jahresfrist abzurechnen

Betriebs- und Nebenkostennachzahlung sind jährlich abzurechnen (§ 565 BGB). Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Rechnet er später ab, hat er keinen Anspruch auf Nachzahlungen – es sei denn, er hat die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten, dann kann er nach Ablauf der Jahresfrist noch Nachforderungen geltend machen. Der BGH hat jüngst entschieden, dass diese Grundsätze auch für vermietetes Wohnungseigentum gelten. Weiterlesen...

Alle Artikel auf: www.meilicke-hoffmann.de

Meilicke Hoffmann & Partner, Bonn, Registergericht Essen PR 233. Impressum.
Sie möchten diesen Newsletter nicht mehr erhalten? Newsletter abbestellen.