Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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    BGH entscheidet zum Streitgegenstand einer Klage gegen eine Bank wegen mehrerer Beratungsfehler

    In dem von unserer Kanzlei betreuten Verfahren zu einer Kapitalanlage in einen geschlossenen (Film-)Fonds hat der BGH mit Urteil vom 22.10.2013, Az.: XI ZR 42/12 entschieden, dass die Rechtskraft eines früheren Urteils über einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen eines Fehlers bei der Anlageberatung einer neuen Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen eines anderen Beratungsfehlers in demselben Beratungsgespräch entgegen steht.

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter1/14

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