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    Heute: Griechische Inselträume - Geschäftschance oder Werbegag? Griechenland und die Folgen der Wirtschaftskrise sind in aller Munde. Wie geht es weiter? Welche geschäftlichen Möglichkeiten bieten sich? Wir berichten zu ausgewählten Themen durch unsere griechische Partnerin Dr. Irini Ahouzaridi.
    Als die Weltpresse meldete, der Finanzinvestor Warren Buffet habe die griechische Insel Agios Thomas in der Ägäis gekauft und auch Größen des Showgeschäfts wie Johnny Depp und Angelina Jolie interessierten sich für den Erwerb eines Eilandes, war das Erstaunen groß. Buffet hat längst dementiert, aber die Meldung hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Das allgemeine Interesse ist geweckt. Aber geht das überhaupt so ohne weiteres, in Griechenland ganze Inseln zu kaufen?
    Grundsätzlich ja. Es gibt kleine griechische Inseln (so genannte Vrachonisida) in der Nähe des Festlandes oder anderen bekannten großen griechischen Inseln, die Privateigentümern gehören und zum Verkauf stehen. Bekannteste Insel dieser Art ist Skorpios, die Insel, die der Familie Onassis gehörte. Schon seit längerer Zeit wird der Verkauf der Insel Patroklos in der Nähe von Sounion an eine griechische Immobiliengesellschaft versucht, jedoch ist der Kauf nach wie vor nicht vollzogen. Wo liegen die Probleme?
    Theoretisch kann eine Insel wie jedes andere Grundstück übertragen werden: erforderlich ist ein notarieller Kaufvertrag, anschließend wird die Insel im Grundbuchamt (Ktimatologio) umgeschrieben und es wird Grunderwerbsteuer in Höhe von zur Zeit 3 % des Kaufpreises fällig. Allerdings hat der griechische Staat ein Vorkaufsrecht, das er angesichts der derzeitigen Finanzlage allerdings kaum ausüben dürfte. Wie der Versuch des Verkaufs der Insel Patrokolos zeigt, kann aber auch das Verteidigungsministerium den Vertragsparteien weitere Probleme bereiten, indem die Insel als "militärisch wichtig" bezeichnet und deren Verkauf untersagt wird. Die Aufhebung des Ministerialerlasses des Verteidigungsministers ist nur durch Beschluss des Staatsrates (Symvoulio tes Epikratias) möglich, wo der genannte Fall mittlerweile zum dritten Mal verhandelt wird.
    Auch in weiterer Hinsicht ist Vorsicht geboten. Ist die Insel bebaut, ist vor dem Kauf zu prüfen, ob ausreichende Baugenehmigungen vorliegen. In Griechenland war das Bauen ohne Genehmigung weit verbreitet. Liegt keine Genehmigung vor, ist nach dem Kauf zunächst ein aufwändiges und teures Legalisierungsverfahren erforderlich.
    Nach dem Erwerb ist der neue Eigentümer naturgemäß für die Zahlung der fällig werdenden Steuern und Abgaben verantwortlich. Deren Umfang hängt unter anderem davon ab, ob der Erwerber eine natürliche Person oder eine Gesellschaft ist und ob die Immobilie zur Eigennutzung oder zur Vermietung genutzt werden soll. Diesen Themen widmen wir uns in einem weiteren Beitrag. Der Erwerber sollte zudem nicht unterschätzen, dass er mit Erwerb der Insel auch für deren Versorgung zuständig ist denn die Inseln sind überwiegend nicht erschlossen.
    Der Traum vom griechischen Inselglück ist also durchaus realisierbar. Seine Verwirklichung bedarf jedoch guter Beratung, damit er nicht zum Albtraum wird.



    Dr. Irini Ahouzaridi

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 7/15

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