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    Missglückte Konzernklausel in § 8c KStG: BMF hat nach 5 Jahren ein Einsehen

    Im Rahmen des "Jahressteuergesetzes 2015" ließ sich der Bundesrat nur durch die Zusage der Bundesregierung, zahlreiche Reformvorschläge in 2015 erneut aufzugreifen, zu einer Zustimmung bringen. Mit seinem Referentenentwurf vom 19.02.2015 hat das Bundesministerium der Finanzen nun erste Vorschläge vorgelegt. Am erfreulichsten ist, dass das Finanzministerium nach 5 Jahren endlich die missglückte Konzernklausel im Zusammenhang mit dem Untergang von Verlustvorträgen bei Anteilsübertragungen nachbessert.



    Von der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG wurden bisher - entsprechend der Regelung in § 8c Abs. 1 S. 5 KStG - Fälle des Beteiligungserwerbs nicht erfasst, in denen eine Person am übertragenden bzw. der übernehmenden Rechtsträger zu 100% mittelbar oder unmittelbar beteiligt war. Im Ergebnis sind somit nach derzeitigem Rechtsstand jedoch Erwerbe nicht begünstigt, an denen die Konzernspitze selbst als Erwerber oder Veräußerer beteiligt ist. Mit dem durch das Bundesministerium der Finanzen eingereichten Änderungsgesetz soll dies nun geändert werden. Nach § 8c Abs. 1 S. 5 KStG in der Form des Referentenentwurfs, sollen zukünftig auch konzerninterne Veräußerungen oder Erwerbe, die durch die Konzernspitze selbst durchgeführt werden, nicht zu einem Untergang von Verlustvorträgen führen. Erstmalig sollen durch die Neuregelung auch Personenhandelsgesellschaften als Konzernspitze anerkannt und begünstigt werden.



    Werden diese Änderungen umgesetzt, verdient § 8c Abs. 1 S. 5 KStG den Namen "Konzernklausel" tatsächlich und es kommt zu einer erheblichen Erleichterung von konzerninternen Anteilsübertragungen. Nach § 34 Abs. 6 KStG in der Form des Entwurfs soll diese Regelung sogar rückwirkend auf alle Erwerbe nach dem 31.12.2009 anwendbar sein.



    Da der Referentenentwurf eine Forderung des Bundesrates erfüllt, besteht eine erhebliche Chance, dass diese Regelung auch tatsächlich umgesetzt wird.



    Dr. Uwe Scholz

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 2/15

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