Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

    Newsletter

    „VW-Abgasskandal“: Rechtsschutzversicherung muss für Klage gegen VW zahlen

    Eine Rechtsschutzversicherung muss Deckungsschutz für eine Klage gegen die Volkswagen AG wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware gewähren. Die Klage wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe Aussicht auf Erfolg. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden (Hinweisbeschluss vom 21.09.2017, Az.: I-4 U 87/17).

    Der Kläger eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges begehrte von seiner Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage für eine Klage, mit der er gegenüber der Volkswagen AG als Hersteller des Fahrzeuges Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen geltend machen wollte. Die Rechtschutzversicherung verweigerte ihre Einstandspflicht; sie meinte, für Schadensersatzansprüche gegen VW bestünden keine hinreichenden Erfolgsaussichten.

    Das LG Düsseldorf gab dem Versicherungsnehmer Recht. Das OLG Düsseldorf bestätigte die Sicht, dass die Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussicht habe. Es verwies darauf, dass mehrere Landgerichte Schadensersatzansprüche von Fahrzeugkäufern gegenüber VW bejaht haben. Der Versicherungsnehmer verstoße mit der Klage gegen den Hersteller auch nicht gegen seine Schadensminderungspflicht. Es sei ihm nicht zuzumuten, trotz hinreichender Erfolgsaussichten für die Klage mit rechtlichen Schritten gegen VW zuzuwarten. Nach dem bisherigen Verhalten von VW spreche nichts dafür, dass das Unternehmen freiwillig den Schadensersatzanspruch des Klägers erfüllen werde. Der Versicherungsnehmer dürfe entscheiden, wann er seine Ansprüche gegen den Hersteller geltend mache.

    Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts nahm die Versicherung die Berufung zurück, so dass das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wurde.

    Herbert Krumscheid

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 7/17

    Drucken | Teilen