Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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    Aktuelle Veröffentlichungen aus unserer Kanzlei

    Lochner/Illner: Mitteilungspflichten zum Transparenzregister bei der KGaA, in: Die Aktiengesellschaft (AG) 2018, 830 ff.

    Am 1. Oktober 2017 wurde zur Umsetzung der 4. europäischen Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie EU 2015/849) das elektronische Transparenzregister eingeführt. Durch dieses sollen die wirtschaftlich hinter Gesellschaften stehenden natürlichen Personen – die „wirtschaftlich Berechtigten“ – über die bestehenden Transparenzpflichten hinaus kenntlich gemacht werden. Über diese Meldepflichten zum Transparenzregister haben Dr. Lochner und Dr. Illner bereits im Newsletter 9/2017 berichtet.

    Als Kapitalgesellschaft ist die KGaA von den Regelungen des Transparenzregisters betroffen. Die Besonderheiten der Rechtsform und die Auswirkungen auf die Transparenzpflichten waren bisher aber nur begrenzt Gegenstand in der Literatur. Dr. Lochner und Dr. Illner gehen in ihrem Beitrag der für die Mitteilungspflicht zentralen Frage nach, wer wirtschaftlich Berechtigter der KGaA ist; sie differenzieren dabei zwischen Kommanditaktionären, Komplementären und den Fällen der Kapitalgesellschaft & Co. KGaA. Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Organisationsverfassung der KGaA und ihr Einfluss auf die wirtschaftliche Berechtigung bilden die Grundlage der Analyse.

    Dr. Daniel Lochner

    Dr. Torben Illner

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 8/18

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