Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

     
    Dr. Daniel Lochner

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    KONTAKT

    Tel: +49 228 72543-22
    Fax: +49 228 72543-20
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    VCard



    TÄTIGKEITSBEREICHE

    TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

    Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes mit angrenzenden Fragen des Kapitalmarktrechts. Besondere Tätigkeitsschwerpunkte sind sowohl die Beratung als auch streitige Auseinandersetzungen im Aktienrecht einschließlich Spruchverfahren.

    BERUFLICHER WERDEGANG

    • Universität Bonn
    • Zulassung zur Anwaltschaft (2004)
    • Dr. jur. (2005)

    VERÖFFENTLICHUNGEN

    MITGLIEDSCHAFTEN

    • Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e.V.
    • Rechts- und Steuerausschuss sowie Wahlausschuss der IHK Bonn / Rhein-Sieg (jeweils Vorsitz)
    • VGR - Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
    • Bonner Anwaltverein
    • Deutscher Anwaltverein

    SPRACHEN

    • Deutsch
    • Englisch

    PERSÖNLICHES

    geboren im Jahre 1974 in Köln

    Aktuelle Beiträge von Dr. Daniel Lochner

    Spruchverfahren: BGH hält an Bewertung nach Börsenkurs selbst bei entgegenstehendem Sonderprüfungsbericht fest

    Der BGH hat inzwischen schon mehrfach eine Überprüfung der angemessenen Abfindung allein anhand des Börsenkurses akzeptiert. Im Fall Kabel Deutschland tat er dies, obwohl ein gerichtlich bestellter Sonderprüfer eine Marktmanipulation attestierte.
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    BGH stärkt Vertretungsbefugnisse des Besonderen Vertreters

    Mit Urteil vom 21.06.2022 (II ZR 181/21) bestätigte der BGH, dass der Besondere Vertreter zur Verfolgung der von ihm geltend zu machenden Ersatzansprüche Rechtsanwälte im Namen der AG beauftragen kann und in einem Vergütungsprozess dieser Anwälte gegen die AG die Gesellschaft vertritt.
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    Virtuelle Hauptversammlung kommt ins Aktiengesetz

    Mit der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber durch eine befristete Sondergesetzgebung im Aktienrecht erstmals die virtuelle Hauptversammlung eingeführt. Nach dem Gesetzesentwurf vom 10. Mai 2022 zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften soll das viel kritisierte Provisorium der Corona-Gesetzgebung bereits Anfang September durch eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz abgelöst werden.
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