Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

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    Corona-Update – Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

    Der Deutsche Bundestag hat auf der Basis einer wenige Tage zuvor veröffentlichten Formulierungshilfe der Bundesregierung (siehe Newsletter 3/2020) am 25. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat am 27. März 2020 wurde das Gesetz noch am selben Tag im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2020 I 569 ff.). Es hat weitreichende Auswirkungen auf weite Teile der Bevölkerung.

    Die weiter grassierende Corona-Pandemie birgt nicht nur schwerwiegende Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung, die zu Recht im Brennpunkt der Bemühungen von Staat und Gesellschaft stehen. Nach Stand der Dinge werden wir alle noch geraume Zeit mit Beschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit, aber auch der Betätigung von Unternehmen, Vereinen und sonstigen Organisationen leben müssen. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bringt neben Änderungen der Strafprozessordnung (Hemmung von Fristen zur Vermeidung der vorzeitigen Verjährung von Straftaten) auch weitreichende Neuregelungen für verschiedene Bereiche des Insolvenz-, Gesellschafts-, Steuer- und Zivilrechts mit sich. Mit unseren heutigen Beiträgen informieren wir Sie über Maßnahmen im Insolvenz-, Gesellschafts- und Steuerrecht. In einem weiteren Newsletter werden wir über Maßnahmen in weiteren Bereichen berichten.

    Dr. Gerd Krämer

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 4/20

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