Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

     
    Dr. Gerd Krämer

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht

    Foto - Dr. Gerd Krämer

    KONTAKT

    Tel: +49 228 72543-61
    Fax: +49 228 72543-60
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    TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

    Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bank- und Kapitalanlagerecht, insbesondere in der Beratung von Privatpersonen und Unternehmen bei Fragen der Umschuldung und Strukturierung von Kreditsicherheiten sowie Gestaltung von Finanzierungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht, sowohl in der gestalterischen Planung wie auch im Gesellschafterstreit.

    BERUFLICHER WERDEGANG

    • Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Mayen (Dipl. Verwaltungswirt 1987)
    • Universität Bonn
    • Referendariat in Bonn, Köln und Brüssel
    • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bürgerliches und Römisches Recht der Universität Bonn (1995-2001)
    • Zulassung zur Anwaltschaft (2001)
    • Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Wirtschaftsrecht in einer renommierten rheinland-pfälzischen Anwaltskanzlei (2001-2005)
    • Dr. jur. (2004)
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    VERÖFFENTLICHUNGEN

    MITGLIEDSCHAFTEN

    • Gesellschaft junger Zivilrechtswissenschaftler
    • Deutscher Anwaltverein
    • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalanlagerecht im Deutschen Anwaltverein

    SPRACHEN

    • Deutsch
    • Englisch

    PERSÖNLICHES

    geboren im Jahre 1964 in Welcherath/Eifel

    Aktuelle Beiträge von Dr. Gerd Krämer

    Trügerischer Beweiswert einer Notarurkunde

    Besonders wichtige Geschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer notariellen Beurkundung. Das gilt insbesondere für Verträge im Zusammenhang mit Immobilien, aber z.B. auch für viele erbrechtliche Angelegenheiten. Dabei herrscht verbreitet die Auffassung, dass das, was notariell beurkundet wurde, damit unumstößlich feststehe und später grds. nicht mehr angezweifelt werden könne. Das gilt aber tatsächlich nicht für die inhaltliche Richtigkeit einer notariell beurkundeten Erklärung, was oft verkannt wird. Das musste sich nun auch ein Oberlandesgericht vom Bundesgerichtshof (BGH) sagen lassen, der dazu in seinem Urteil vom 28.08.2024 klare Worte gefunden hat (Az. XII ZR 62/22).
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    „P&R Container“-Pleite: Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung gegenüber Neugläubigern

    ​Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23.07.2024 (Az. II ZR 206/22) eine wegweisende Entscheidung zum Thema Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung getroffen. Im Zuge der Entscheidung hat sich der BGH von den Vorinstanzen gelöst und die Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung auch auf nach Amtsbeendigung entstandene Neugläubigerschäden ausgeweitet.
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    Effektiver Rechtsschutz zur Korrektur einer unrichtigen GmbH-Gesellschafterliste

    Mit Urteil vom 17.05.2023 (Az. 23 U 14/23) hat sich das Berliner Kammergericht (entspricht den Oberlandesgerichten in anderen Bundesländern) zu der Frage positioniert, ob ein Gesellschafter im Wege des einstweiligen Rechtschutzes nicht nur die Einreichung einer unrichtigen Gesellschafterliste verhindern, sondern auch die Einreichung der früheren – aus seiner Sicht allein richtigen – Gesellschafterliste fordern kann.
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