Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

    Newsletter

    Legale Schummelei: Tank zu klein – Porsche mangelhaft?

    Schlechte Nachrichten für frustrierte Porschekäufer: Wer erst nach dem Kauf feststellt, dass er für den viel zu kleinen Sportwagen viel zu viel Geld bezahlt hat, kann das Fahrzeug jedenfalls nicht mit der Begründung zurückgeben, der Tank sei vom Computer kleiner angezeigt als im Verkaufsprospekt.

    Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.06.2015, Az.: 28 U 165/13, kann sich der Käufer eines Pkw nicht auf einen Mangel berufen und den Wagen aus diesem Grund an den Verkäufer zurückgeben, wenn er feststellt, dass der Bordcomputer ihm bei einer angegebenen Tankgröße von 67 l schon nach dem Verbrauch von 60 l anzeigt, dass er keine Reichweitenreserve mehr hat und sofort eine Tankstelle aufsuchen müsse. Solche Computerungenauigkeiten seien bewusst zu dem Zweck programmiert worden, immer eine Sicherheitsreserve an Treibstoffmenge im Tank zu halten, damit die Kraftstoffpumpe nicht kurz vor der völligen Entleerung des Tanks Luft ziehen und damit den Motor beschädigen könne. Insoweit hat der VW-Konzern also einmal zulässigerweise geschummelt …

    Dr. Jürgen Hoffmann

    In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 2/16

    Drucken | Teilen