Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

     
    Dr. Jürgen Hoffmann

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Vereidigter Buchprüfer

    KONTAKT

    Tel: +49 228 72543-32
    Fax:+49 228 72543-30
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    TÄTIGKEITSBEREICHE

    TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

    Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung in- und ausländischer Unternehmen im Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich Umstrukturierung und Unternehmenskauf. Langjährige Erfahrung in der Durchführung von Schiedsverfahren als Parteivertreter und Schiedsrichter.

    BERUFLICHER WERDEGANG

    • Universität Bonn (Dr. jur., 1989)
    • Zulassung zur Anwaltschaft (1982)
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Vereidigter Buchprüfer

    VERÖFFENTLICHUNGEN

    MITGLIEDSCHAFTEN

    • Arbeitsgruppe Internationaler Rechtsverkehr im Deutschen Anwaltverein
    • Bonner Anwaltverein
    • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit
    • Deutscher Anwaltverein

    SONSTIGES

    • Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Hochschule Fresenius in Köln

    SPRACHEN

    • Deutsch
    • Englisch
    • Französisch

    PERSÖNLICHES

    geboren im Jahre 1954

    Aktuelle Beiträge von Dr. Jürgen Hoffmann

    Wirksamkeit und Sanktionierung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots für GmbH-Geschäftsführer

    In der Praxis häufig sind Vereinbarungen in GmbH-Geschäftsführerverträgen, wonach sich der Geschäftsführer für eine bestimmte Zeit - in der Regel 2 Jahre - nach Beendigung des Geschäftsführervertrages einer Wettbewerbstätigkeit enthalten muss. Zu den Bedingungen und der Tragweite eines solchen Verbots hat sich der BGH in einer jüngeren Entscheidung geäußert.
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    Vorsicht Falle: Anerkennung ausländischer Schiedssprüche

    Unternehmen vereinbaren häufig im Rahmen ihrer internationalen Lieferbeziehungen die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts zur Beilegung eventueller Streitigkeiten mit dem Vertragspartner. Nicht selten wird dabei auch die Zuständigkeit eines im Ausland ansässigen Schiedsgerichts vereinbart. Dies wird zu Recht als die vielversprechendere Lösung angesehen als sich der staatlichen Gerichtsbarkeit eines ausländischen Staates zu unterwerfen, wenn ein deutscher Gerichtsstand nicht durchsetzbar ist. Für den Fall einer Fehlentscheidung verlässt sich der deutsche Vertragspartner häufig darauf, dass ein Schiedsspruch vor seiner Anerkennung in Deutschland zunächst einmal von einem deutschen Gericht gemäß § 1061 ZPO für vollstreckbar erklärt werden muss. Es besteht die Vorstellung, im Rahmen dieses Anerkennungsverfahrens könnten Fehler des Schiedsspruches noch „ausgebügelt“ werden. Eine jüngere Entscheidung des BGH bestätigt jedoch enge Grenzen der Möglichkeiten deutscher Gerichte bei der Überprüfung ausländischer Schiedssprüche.
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    Frist nicht verpassen: Wichtige, aber eng befristete Gestaltungsoption für Gesellschafter von BGB-Gesellschaften - Ausscheiden statt Auflösung verhindern

    Vielfach übersehen wird eine Gestaltungsoption des MoPeG – Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften. Dieses tritt am 1.1.2024 00.00 Uhr in Kraft. Es bringt für Personengesellschaften und ihre Gesellschafter zahlreiche grundlegende Änderungen. Die verändern zum Teil ganz grundlegend das Gesellschaftsrecht. Ganz ohne jedes Zutun der Gesellschafter. Einen echten Regimewechsel gibt es bei BGB-Gesellschaften (andere Begriffe: Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder kurz GbR). Das MoPeG ändert fundamental die Rechtsfolge der in der Person eines Gesellschafters liegenden gesetzlichen Gründe, die bislang zur Auflösung der GbR führten (insb. Kündigung, Tod). Künftig führen die Gründe zum Ausscheiden des Betroffenen aus der GbR. Die besteht unter den übrigen Gesellschaftern fort. Jeder Gesellschafter kann aber verlangen, am bisherigen Gesetzesrecht festzuhalten. Wer das will, muss sich beeilen. Spätester Zeitpunkt der Option ist zwar erst der 31.12.2024. Doch das MoPeG fordert ihre Ausübung, bevor ein Auslösungsgrund eintritt. Das kann tagtäglich sein.
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