Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

     
    Dr. Jürgen Hoffmann

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Vereidigter Buchprüfer

    KONTAKT

    Tel: +49 228 72543-32
    Fax:+49 228 72543-30
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    VCard



    TÄTIGKEITSBEREICHE

    TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

    Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung in- und ausländischer Unternehmen im Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich Umstrukturierung und Unternehmenskauf. Langjährige Erfahrung in der Durchführung von Schiedsverfahren als Parteivertreter und Schiedsrichter.

    BERUFLICHER WERDEGANG

    • Universität Bonn (Dr. jur., 1989)
    • Zulassung zur Anwaltschaft (1982)
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Vereidigter Buchprüfer

    VERÖFFENTLICHUNGEN

    MITGLIEDSCHAFTEN

    • Arbeitsgruppe Internationaler Rechtsverkehr im Deutschen Anwaltverein
    • Bonner Anwaltverein
    • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit
    • Deutscher Anwaltverein

    SONSTIGES

    • Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Hochschule Fresenius in Köln

    SPRACHEN

    • Deutsch
    • Englisch
    • Französisch

    PERSÖNLICHES

    geboren im Jahre 1954

    Aktuelle Beiträge von Dr. Jürgen Hoffmann

    Auslegung einer Fortführungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jüngst Gelegenheit, zur Auslegung einer Fortführungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Stellung zu nehmen. Konkret ging es um die Frage, ob die Fortführungsklausel einer Gesellschaft so auszulegen war, dass das Gesellschaftsvermögen nach dem Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auf den einzigen verbliebenen Gesellschafter als Rechtsnachfolger übergegangen war. Das Kammergericht Berlin hatte das entgegen der Vorinstanz bejaht. Der BGH hob das Urteil des Kammergerichts Berlin auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.
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    Folgen der Einberufung zur Gesellschafterversammlung einer Personengesellschaft durch einen Unbefugten

    Erfolgt eine Beschlussfassung im Rahmen der Gesellschafterversammlung einer Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft), zu der eine für die Einberufung einer solchen Versammlung nicht kompetente Person eingeladen hat, stellt sich die Frage der Auswirkungen auf die Beschlussfassung. Der BGH hat sich hierzu in dem Fall der Beschlussfassung einer Partnerschaftsgesellschaft geäußert.
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    Risiken bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Vertretung einer GmbH

    Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen mit einer GmbH können sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Handelns des die GmbH vertretenden Geschäftsführers ergeben. Solche Zweifel sind insbesondere denkbar hinsichtlich der Wirksamkeit der Bestellung oder Abberufung des die GmbH vertretenden Geschäftsführers oder hinsichtlich eventuell bestehender interner Beschränkungen der Vertretungsmacht des Vertreters. Der BGH hat in einer jüngeren Entscheidung hierzu relevante Rechtsfragen zusammengefasst und klargestellt.
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