Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

     
    Versicherungsrecht

    Im Rahmen wirtschaftlicher Betätigung ist die Absicherung der dabei entstehenden Risiken oft von existenzieller Bedeutung für den Fortbestand eines Unternehmens. Im Rahmen unserer wirtschaftsrechtlichen Beratung beraten wir auch in allen Bereichen der Sachversicherung und Personenversicherung. Wir vertreten unsere Mandanten dabei auch im Hinblick auf betriebliche Versicherungen, wie z.B. Haftpflicht-, D&O-, Sach-, Gebäude- und Betriebsunterbrechungsversicherungen.

    Darüber hinaus beraten wir auch im Bereich der Personenversicherung, da auch die persönliche Absicherung von Unternehmern, Geschäftsführern oder Mitarbeitern, z.B. durch Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und persönliche Haftpflichtversicherungen zur Erhaltung des erarbeiteten Lebensstandards von ausschlaggebender Bedeutung sind. Bei der Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten sind wir auch forensisch tätig.

    zurück

    BEITRÄGE ZUM THEMA  Versicherungsrecht

    Kein Anspruch gegen eine Betriebsschließungsversicherung für corona-bedingte Betriebsschließung, wenn Corona nicht in der Liste der versicherten Krankheiten enthalten ist

    Wenn COVID-19 nicht in der Liste der versicherten Krankheiten in einem Versicherungsvertrag für das Risiko einer Betriebsschließung enthalten ist, besteht für den Fall einer zeitweisen Schließung des Betriebs infolge der Pandemie kein Anspruch gegen den Versicherer. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 26.01.2022 – IV ZR 144 / 21 – entschieden.
    Weiterlesen

    Gegnerischer Vortrag darf den Eintritt des Rechtsschutz – Versicherungsfalles nicht bestimmen

    Dies hat der BGH mit Urteil vom 31.03.2021 – IV ZR 221 / 19 – ausgesprochen. Ein Rechtschutzversicherer verwendete eine Klausel, in der es zur Bestimmung des verstoß-abhängigen Versicherungsfalles unter anderem hieß:
    Weiterlesen

    Ersatzanspruch der Gesellschaft nach § 64 S. 1 GmbHG vom Deckungsumfang einer D&O- Versicherung umfasst

    Mit Urteil vom 18.11.2020, Az.: IV ZR 217/19, hat der u.a. für Versicherungsrecht zuständige 4. Zivilsenat des BGH ausgesprochen, dass der Ersatzanspruch wegen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteter Zahlungen ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne der D&O-Versicherung sei.
    Weiterlesen