Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn - Bildkomposition

    Griechisches
    Recht

    Januar 2014

    Fristen für Steuererklärungen 2014 in Griechenland

    Zu Beginn des Jahres hat das Finanzministerium in Griechenland die Abgabefristen für die Steuererklärung des Jahres 2014 bekanntgegeben. Alle nachstehend aufgeführten Erklärungen sind im Regelfall ausschließlich elektronisch einzureichen.

    Juli 2013

    Frist zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung 2013 verlängert

    Die am 30.06.2013 abgelaufene Frist für die Abgabe der Einkommens-steuererklärung 2013 (für das Einkommen des Jahres 2012) wurde laut Bekanntmachung vom 26.6.2013 des Ministeriums für Finanzen in Athen für natürliche Personen gestaffelt um ca. 3 bis 9 Wochen verlängert. Die neuen Fristen sind nunmehr wie folgt:

    April 2013

    Wichtige Änderungen der Steuergesetzgebung in Griechenland
    Durch ein Gesetz 4110/2013, welches im Januar verabschiedet wurde, sind zahlreiche Änderungen der griechischen Steuergesetzgebung erfolgt. Die nachfolgenden Änderungen dürften von allgemeinem Interesse sein.

    November 2012

    Scheidungsverfahren für Griechen stark beschleunigt
    Das Scheidungsverfahren in Deutschland lebender Griechen richtet sich nach Art. 14 Abs. 1, 17 Abs. 1 EGBGB nach dem griechischen Recht. Bisher waren für eine einvernehmliche Scheidung 2 mündliche Verhandlungen erforderlich, die mindestens 6 Monate auseinander liegen. Damit dauerte ein Scheidungsverfahren selbst in Deutschland fast ein Jahr, in Griechenland mind. 1,5 Jahre. Durch Art. 3 Gesetz 4055/2012 wird nunmehr das Scheidungsverfahren stark beschleunigt werden.
    Niedriger Zinssatz für den griechischen Staat zulässig

    Das höchste Sondergericht (Αωνώτατο Ειδικό Δικαστήριο) in Athen befand, dass wegen der finanziellen Lage in Griechenland das Privileg des Fiskus gerechtfertigt sei, für seine Verbindlichkeiten gegenüber den Bürgern niedrigere Verzugszinsen zahlen zu müssen als die, mit denen er zur selben Zeit die Verbindlichkeiten der Bürger an den Fiskus belastet.

    Juni 2012

    Zwangsräumungen in Griechenland im Expressverfahren

    In Griechenland können nunmehr im „Expressverfahren“ Räumungen von Mietobjekten durchgesetzt und offene Mietzahlungen und Nebenkosten eingefordert werden.

    Die am 02.04.2012 in Kraft getretene Regelung über die Beschleunigung des Verfahrens sieht in Artikel 15 eine echte Beschleunigung vor. Auf Basis dieser Regelung können Immobilieneigentümer unter gewissen Voraussetzungen im Schnellverfahren eine gerichtliche Anordnung der Zwangsräumung erreichen.

    Stromsperre wegen Steuerschulden in Griechenland verfassungswidrig

    Der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Athen hat im Mai in einem Grundsatzurteil (Az: 1972/2012) entschieden, dass die Abschaltung der Stromversorgung wegen Steuerschulden verfassungswidrig sei.

    Artikel 53 G. 4021/2011 (vom 17.09.2011) sah für die Jahre 2011 und 2012 vor, dass die Eigentümer eine außerordentliche Sonderabgabe auf elektrifizierten Gebäudeflächen über die Stromrechnung bezahlen sollten. Die Berechnung basierte auf der Größe des Gebäudes. Die Zahlung erfolgte über die Stromrechnung, die wiederum teilweise auf den Mieter lautet. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde in der Verwaltungsrichtlinie vom 10.10.2011 (Nr. 1211/2011) vorgesehen, dass dem Verbraucher die Stromversorgung abgebrochen wird, wenn er binnen 40 Tagen nach Erhalt der Stromrechnung die Abgabe nicht zahlt.

    Bei Abriss keine Geldbuße für Schwarzbauten in griechischen Wäldern

    Gemäß einem Urteil des obersten Verwaltungsgerichtshofs kann mit dem Abriss eines Schwarzbaus im Waldgebiet die Geldstrafe (egal in welcher Höhe) für dessen Errichtung und Nutzung vermieden werden.

    Laut einem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs ist der Eigentümer eines ungenehmigten Bauwerkes in einem Waldgebiet, der es den Behörden zum Abriss übergibt oder selbst abreißt, nicht zur Zahlung des Strafgeldes wegen Errichtung des Schwarzbaus verpflichtet, und zwar unabhängig davon, wie lange der darin gewohnt hat.

    Mai 2012

    Übertragungsverbot bei illegalen Gebäuden

    Bewusst oder nur aufgrund von Nachlässigkeiten gibt es zahlreiche Grundstücke mit Gebäuden, die überhaupt nicht oder mindestens nicht in der vorhandenen Nutzungsart errichtet wurden. Es gibt genehmigte Garagen, die als Wohnraum benutzt werden oder auch Balkone, aus denen ohne Genehmigung der Nutzungsänderung Wintergärten gemacht wurden. In der Vergangenheit wurde selten überprüft, ob ein Gebäude genau so wie in der Baugenehmigung beantragt, errichtet wurde. Ein Ferienhäuschen direkt am Strand war immer willkommen. Und wenn man ein Grundstück mit baurechtswidriger Bebauung verkaufen wollte, dann gab es eine einfache Lösung: im Kaufvertrag wurde nur das Grundstück erwähnt. Sollte eine Wohnung mit „Wintergarten“ verkauft werden, dann wurde die geringere Quadratmeterzahl genannt.

    Besteuerung von Einkommen in Griechenland bei Wohnsitz im Ausland

    Deutsche, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Griechenland haben, jedoch Einkommen in Griechenland erzielen (z.B. Mieteinnahmen), sind in Griechenland beschränkt steuerpflichtig, d.h. nur das in Griechenland erzielte Einkommen wird in Griechenland nach den griechischen Gesetzen versteuert. Wer in Griechenland jedoch seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist dort mit seinem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig. Das am 31.03.2011 in Kraft getretene Gesetz 3943/2011 verschärft nunmehr zur Vermeidung von Steuerhinterziehung die Regelungen zur unbeschränkten Steuerpflicht.

    Berufungsverfahren in Steuer- und Strafsachen in Griechenland wesentlich erschwert

    Die Durchführung von Berufungssachen in Steuer- und Zollangelegenheiten wurde durch Artikel 22 des am 01.01.2011 in Kraft getretenen Gesetzes 3900/2010 wesentlich erschwert. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Steuerpflichtige jahrelang die Zahlung selbst einer berechtigten Forderung verzögern, indem jahrelange Prozesse geführt wurden. Dies ist nicht mehr möglich. Denn ein Steuerpflichtiger, der Berufung gegen einen Steuerbescheid einlegt, muss nunmehr spätestens bis zur ersten mündlichen Verhandlung über die Berufung 50 % des geschuldeten bzw. strittigen Betrages bezahlen, ansonsten ist die Berufung unbegründet.

    Neuregelung des griechischen Insolvenzrechts

    Eine interessante Neuregelung erfuhr das griechische Insolvenzrecht durch das Gesetz G. 4013/2011. Das griechische Insolvenzrecht mit der deutschen Insolvenzordnung als Vorbild bezweckt im Rahmen des Insolvenzverfahrens die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger des Schuldners durch die Liquidation seines Vermögens oder eine andere in einem Reorganisationsplan vorgeschriebene Vorgehensweise. Allerdings war bis zur Neuregelung erforderlich, dass sich alle Gläubiger über den Reorganisationsplan einigen, was dazu führte, dass eine Reorganisation faktisch unmöglich war.

    Zur Beschreibung unseres Rechtsgebietes Griechisches Recht.