Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

    Griechisches
    Recht

    Als international tätige Anwaltskanzlei sind wir verstärkt grenzüberschreitend auch in Griechisch – Deutschen Rechtsfragen tätig. Die Beratung erfolgt auf Wunsch in deutscher oder in griechischer Sprache. Durch Kooperationspartner vor Ort sind wir in der Lage auch in Griechenland schnell zu handeln und bei Bedarf eine Betreuung vor Ort effizient und ohne zusätlichen Aufwand zu gewährleisten.

    Wir beraten griechische Unternehmen, die in Deutschland tätig werden wollen und helfen bei allen Formalitäten von der Errichtung einer Gesellschaft bis hin zur Anmietung von Geschäftsräumen, der Beurteilung steuerlicher Fragen oder der Führung der Korrespondenz mit den deutschen Behörden. Gesellschaften, die bereits in Deutschland geschäftstätig sind, helfen wir bei jeder Problemstellung einschließlich der Geltendmachung von Forderungen sowie deren Zwangsvollstreckung.

    Deutsche Unternehmen unterstützen wir, wenn sie sich in Griechenland wirtschaftlich etablieren möchten, umfassend. Durch die Kooperation mit einer Anwaltskanzlei in Athen können wir kostengünstig Hilfe vor Ort leisten. Wir beraten bei der Gestaltung von Verträgen mit griechischen Partnern und erstellen diese in beiden Sprachen. Hilfe leisten wir auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen in Griechenland.

    Privatpersonen beraten wir gerne bei grenzüberschreitenden Erbschaften -ob es sich um die Vorbereitung eines Testaments oder die Ausführung der testamentarischen Erbfolge geht- sowie in familienrechtlichen Fragen. Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Beratung sind Fragen im Zusammenhang mit in Griechenland befindlichen Immobilien.

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    BEITRÄGE ZUM THEMAGriechisches Recht

    Grundbesitzer in Griechenland können überhöhte Immobiliensteuer noch abwenden

    Eigentümer von Immobilien in Griechenland können bis zum 30.11.2016 rückwirkend ihre Immobiliendeklarationen E9 korrigieren, um einen überhöhten ENFIA (Eniaios Foros Akiniton = Immobiliensteuer) zu vermeiden.
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    In Griechenland geerbt: Was nun?

    Ein Erbfall ist nie ganz einfach. Besonders kompliziert kann es werden, wenn es sich um einen grenzüberschreitenden Erbfall handelt, z.B. wenn es sich bei dem Erbe um Immobilien oder Barvermögen in Griechenland handelt. Dieser Fall kann sowohl bei dem deutschen Staatsangehörigen, der ein Ferienhaus in Griechenland zu Lebzeiten gekauft hat, als auch bei dem in Deutschland lebenden griechischen Staatsangehörigen eintreten, der Immobilien oder/und Bankkonten und sonstiges Vermögen in Griechenland vererbt. Im letzten Jahr in Kraft getretene europarechtliche Regelungen haben in einigen Punkten für mehr Klarheit gesorgt.
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    Die Besteuerung griechischer Gesellschaften

    Im Newsletter 9/2015 haben wir über die Gesellschaftsformen in Griechenland berichtet. In aller Munde ist das griechische Steuerrecht, groß ist die Skepsis, ob in Griechenland überhaupt angemessen Steuern bezahlt werden. Ein kurzer Vergleich mit dem deutschen Steuersystem offenbart einige Parallelen.
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