Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

     
    Mietrecht

    Wir beraten und vertreten sowohl im gewerblichen Mietrecht als auch im Wohnraummietrecht. Das Spektrum unserer Tätigkeit reicht dabei von der Gestaltung von Mietverträgen über die Begleitung bei der Abwicklung bis hin zur Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Mietverhältnissen. Zur Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten sind wir auch forensisch, wie z.B. bei der Geltendmachung von Rechten im laufenden Mietverhältnis und bei der Durchsetzung von Räumungs- und Schadensersatzansprüchen tätig.

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    BEITRÄGE ZUM THEMA  Mietrecht

    Keine coronabedingte Mietkürzung bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Mietsache durch den Mieter

    Mit seinem vielbeachteten Urteil XII ZR 8/21 vom 12.01.2022 hat der BGH entschieden, dass coronabedingte Schließungsanordnungen den Mieter von Gewerberäumen berechtigen können, eine Reduzierung der zur zahlenden Miete zu fordern (s. Newsletter 1/2022). Dies gilt jedoch nicht einschränkungslos.
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    Mietreduzierung wegen coronabedingter Geschäftsschließung nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles

    In seinem mit Spannung erwarteten Urteil XII ZR 8/21 vom 12. Januar 2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals dazu Stellung genommen, ob und inwieweit Mieter wegen pandemiebedingter staatlich veranlasster Geschäftsschließungen zu Mietreduzierungen berechtigt sind.
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    Widersprechende OLG-Urteile zu Mietreduzierungen auf Grund Corona-bedingter Schließungsmaßnahmen

    Am gleichen Tage, nämlich am 24.02.2021, haben zwei Oberlandesgerichte sich diametral entgegenstehende Urteile zu der Frage verkündet, ob Corona-bedingte Schließungen Gewerbemieter berechtigen, eine Herabsetzung der Miete zu verlangen. Während das OLG Dresden (Az. 5 U 1782/20) dies bejahte, hielt das OLG Karlsruhe (Az. 7 U 109/20) dies nur unter engen Voraussetzungen für zulässig und verneinte es in dem zu entscheidenden Fall.
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