Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

    Handelsrecht und
    Gesellschaftsrecht

    Das Gesellschaftsrecht sowohl im Bereich der Kapitalgesellschaften (AG, SE, GmbH, Ltd., Genossenschaften) als auch der Personengesellschaften (GbR, Partnerschaftsgesellschaften, OHG, KG, GmbH/Ltd. & Co. KG, KGaA) stellt neben dem Steuerrecht seit Jahrzehnten die Kernkompetenz von Meilicke Hoffmann & Partner dar.

    Wir beraten Gesellschaften und Organmitglieder ebenso wie einzelne Gesellschafter. Unser Beratungsspektrum reicht von der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und allen damit zusammenhängenden Vereinbarungen über die laufende Beratung bis hin zur Interessenvertretung vor Gerichten und in Schiedsverfahren, auch als Schiedsrichter.

    Darüber hinaus erstreckt sich unser Angebot auf die umfassende Betreuung von Unternehmen, die unter unserer Kanzleiadresse ihren Sitz haben. Besonders bekannt ist unsere Expertise im Aktienrecht und Kapitalmarktrecht.

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    BEITRÄGE AUS DEM Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

    Verjährungsfalle bei der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen eines Gesellschafters, Voraussetzungen für eine Verjährungshemmung durch Beauftragung eines Gutachters

    Gesellschaftern, die aufgrund einer Kündigung ihrer Gesellschafterstellung oder durch einen Einziehungsbeschluss der Gesellschaft aus dieser ausscheiden, stehen grundsätzlich Abfindungsansprüche zu. Häufig finden sich dazu Regelungen in den Gesellschaftsverträgen, etwa auch zur Ermittlung der Abfindungshöhe durch externe Gutachter. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen und bei nachlässiger Vorgehensweise im schlimmsten Fall zur Verjährung der Abfindungsansprüche führen. Diese Gefahr besteht auch in Konstellationen außerhalb des Gesellschaftsrechts, wenn die Anspruchshöhe sachverständig ermittelt werden muss.
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    BGH zu den Anforderungen des Handelns eines Geschäftsführers für die Gesellschaft

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 18.03.2025, II ZR 77/24 (ZIP 2025, 1084) erneut mit der Frage zu befassen gehabt, ob die Erklärung eines Geschäftsführers für und gegen die Gesellschaft wirkt. Im konkreten Fall hatte der Geschäftsführer einer GmbH eine Kündigungserklärung zwar auf dem Geschäftspapier der GmbH abgegeben – allerdings ohne den Zusatz „Geschäftsführer“. Der Erklärungsgegner hatte darauf im Prozess eingewandt, die Erklärung sei gar nicht im Namen der GmbH abgegeben worden. Beide Vorinstanzen – Landgericht und Oberlandesgericht – haben dem Erklärungsgegner recht gegeben
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    Kündigung eines Vorstands wegen DSGVO-Verstoßes – OLG München konkretisiert Legalitätspflicht und Beginn der Kündigungs-Ausübungsfrist

    Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 31. Juli 2024, 7 U 351/23 e, klargestellt: Die Weiterleitung dienstlicher E-Mails mit personenbezogenen Daten an eine private E-Mail-Adresse kann eine Verletzung der Legalitätspflicht darstellen und zur fristlosen Kündigung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund berechtigen. Zugleich konkretisiert das Urteil, wann die Ausübungsfrist zur Kündigung zu laufen beginnt.
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