Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

    Komplexe
    Prozessführung

    Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrungen in komplexer Prozessführung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Die Palette dieses regelmäßig rechtsgebietsübergreifenden und häufig auch rechtsfortbildenden oder gar auf Wunsch unserer Mandanten unmittelbar auf Rechtsfortbildung gerichteten Tätigkeitsfeldes reicht von Haftungsklagen und Schadensersatzklagen über Forderungen in nicht selten Milliarden-Euro-Höhe über große und wirtschaftlich bedeutsame insolvenzrechtliche Auseinandersetzungen, verfassungsrechtliche und europarechtliche Streitigkeiten, Prozesse über ungeklärte Grundsatzfragen von allgemeiner Bedeutung insbesondere im Aktienrecht und Steuerrecht bis hin zu kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren.

    Beispiele für unsere Tätigkeit in komplexen Prozessen

    Unsere Tätigkeit hat zu einer Reihe bekannter Grundsatzentscheidungen des EuGH, Bundesgerichtshofs und verschiedener Oberlandesgerichte geführt, beispielsweise:

    • „Meilicke-Urteile" des Europäischen Gerichtshofes (C-292/04 v. 6.3.2007 und C-262/09 v. 30.06.2011)
    • Urteile des Bundesgerichtshofes in Sachen „Mangusta/Commerzbank" (BGHZ 164,241 und 249)
    • Urteil des Bundesgerichtshofes zur Frage der Konzernhaftung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Deutschen Telekom (BGHZ 175, 365)

    BEITRÄGE ZUM THEMA Komplexe Prozessführung

    OLG Nürnberg zur Haftung des Geschäftsführers wegen unterlassener Schaffung von effektiven Compliance Strukturen

    Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers spielt in der Praxis eine zentrale Rolle. Während es in der Vergangenheit ganz überwiegend um Konstellationen ging, bei denen der Geschäftsführer selbst unmittelbar den Schaden herbeigeführt hat (etwa Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen), haben sich die Gerichte zunehmend mit Fallkonstellationen zu beschäftigen, in denen dem Geschäftsführer (lediglich) vorgeworfen wird, Organisationspflichten verletzt zu haben. Mit einer derartigen Fallkonstellation befasst sich das Urteil des OLG Nürnberg vom 30.03.2022 (Az 12 U 1520/19). Ein Schaden von über 700.000 € war durch das – zumindest fahrlässige – Verhalten eines Mitarbeiters der Gesellschaft entstanden. Die Gesellschaft nahm aber auch ihren Geschäftsführer als wirtschaftlich potenteren Schuldner in Anspruch und warf ihm vor, seine Pflichten im Rahmen der internen Unternehmensorganisation verletzt zu haben.
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    LG München erklärt Jahresabschlüsse der Wirecard AG für 2017 und 2018 für nichtig

    Der Bilanzbetrug um den einst gefeierten Zahlungsdienstleister Wirecard wirbelte 2020 nicht nur die Finanzbranche, sondern auch die deutsche Öffentlichkeit auf. Das ehemalige Vorzeigeunternehmen, das im September 2018 in den DAX aufgenommen worden war, hatte jahrelang ein Auslandsgeschäft mit Partnerunternehmen fingiert und die hieraus resultierenden hohe Gewinne auf Treuhandkonten zunächst in Singapur und ab 2019 in den Philippen verbucht. Tatsächlich wirtschaftete die Wirecard AG aber defizitär. Deshalb hat das Landgericht München deren Jahresabschlüsse für 2017 und 2018 für nichtig erklärt (Az.: 5 HK O 15710/20).
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    Kammergericht Berlin: Strenge Anforderungen an Geschäftsführer bei Vertrauen auf Begutachtung der Insolvenzsituation durch Berufsträger

    Das Kammergericht Berlin (KG) konnte sich in seinem Urteil von 28.04.2022, Az.: 2 U 39/18, neben anderen insolvenzrechtlichen Fragen zentral dazu äußern, unter welchen Voraussetzungen sich der Geschäftsführer einer GmbH auf ein eingeholtes Gutachten eines externen Beraters zur Überprüfung der Insolvenzreife der Gesellschaft verlassen konnte – und wann gerade nicht. Mit seinem Urteil führte das KG die bisherige Rechtsprechung des BGH zu diesem Themenkomplex konsequent fort. Zudem stellte das Gericht fest, dass sich der Verwalter zur Begründung der Überschuldung auf einen lediglich im Entwurf vorliegenden Jahresabschluss berufen kann.
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