Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

     
    Dr. Irini Ahouzaridi

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin,
    auch zugelassen beim Areopag (Athen)
    Δικηγόρος Αρείου Πάγου

    Foto - Dr. Irini Ahouzaridi

    KONTAKT

    Tel: +49 228 72543-31
    Fax: +49 228 72543-30
    ahouzaridi@meilicke-hoffmann.de
    VCard



    TÄTIGKEITSBEREICHE

    TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

    Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung deutscher und ausländischer Unternehmen im Bereich des Arbeits-, Zivil- und Handelsrechts einschließlich der bundesweiten Führung von Prozessen vor den Arbeits- und Zivilgerichten (1. und 2. Instanz).

    Griechische Unternehmen und Privatpersonen werden darüber hinaus im griechischen Recht beraten und im Falle von Prozessen vor den griechischen Gerichten vertreten. In diesem Zusammenhang kommt der Zulassung als Rechtsanwältin vor den griechischen Gerichten (1. und 2. Instanz) eine besondere Bedeutung zu.

    Im Bereich des deutschen Arbeitsrechts umfasst die Beratung sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht einschließlich der Führung von Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan und die arbeitsrechtliche Betreuung von Unternehmensumwandlungen. Ferner erstreckt sich die Beratung auf die Begründung und die Beendigung von Dienstverhältnissen mit Führungskräften und Geschäftsführern. Des weiteren werden Unternehmen im Bereich des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts sowohl bei dem Abschluss der Verträge als auch bei Beendigung der Vertragsbeziehungen beraten. Schließlich besteht Erfahrung in der Beratung von Unternehmen im Bereich von Post und Telekommunikation.

    BERUFLICHER WERDEGANG

    • Universität Bonn (Dr. jur., 2000)
    • Zulassung zur deutschen Anwaltschaft (1995)
    • Zulassung bei dem Landgericht Athen (1996)
    • Vereidigte Übersetzerin für den Bezirk des Oberlandesgericht Köln, 1998
    • Fachanwältin für Arbeitsrecht
    • Mediatorin

    VERÖFFENTLICHUNGEN

    MITGLIEDSCHAFTEN

    • Athener Anwaltverein
    • Bonner Anwaltverein
    • Deutsch - Griechische Juristenvereinigung
    • Deutsch - Hellenische Wirtschaftsvereinigung
    • Deutscher Anwaltverein
    • Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer

    SPRACHEN

    • Deutsch
    • Englisch
    • Griechisch

    PERSÖNLICHES

    geboren im Jahre 1968 in Athen

    Aktuelle Beiträge von Dr. Irini Ahouzaridi

    AUSSCHLUSSFRISTENKLAUSELN IN BEZUG AUF URLAUBSABGELTUNGSANSPRÜCHE

    Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung gem. § 7 IV BurlG kann einer Ausschlussfristenklausel unterliegen.
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    DEUTSCHE REGELUNG ZUR ABBERUFUNG EINES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN EUROPARECHTSKONFORM

    Nationale Regelungen, die an die Abberufung eines Datenschutzbeauftragten höhere Voraussetzungen stellen als in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgesehen, sind, sofern sie den Zwecken der DS-GVO nicht zuwiderlaufen, europarechtskonform. Ob ein Interessenkonflikt zwischen der Stellung des Datenschutzbeauftragten und einer weiteren ausgeübten Aufgabe besteht, muss das nationale Gericht nach umfassender Würdigung der Umstände des Einzelfalls feststellen.
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    Nur vom Arbeitgeber veranlasste Überstunden sind zu vergüten!

    Der Arbeitgeber schuldet Vergütung für geleistete Überstunden nur, wenn er die Leistung von Überstunden veranlasst hat oder sie ihm zumindest zuzurechnen ist. Über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitsumfang nicht selbst erhöhen. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung eines Systems zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit gibt keine Veranlassung, von diesen Grundsätzen abzurücken.
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