Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

     
    Christian Slota

    Rechtsanwalt, Steuerberater, Dipl.-Volkswirt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    KONTAKT

    Tel: +49 228 72543-52
    Fax: +49 228 72543-60
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    TÄTIGKEITSBEREICHE

    • Unternehmenssteuerrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Bilanzrecht
    • Sanierungen
    • Allgemeines Handelsrecht

    TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

    Die Tätigkeit umfasst insbesondere die steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen aus dem In- und Ausland sowie Fondsgesellschaften. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Vertragsgestaltung an der Schnittstelle zum Steuerrecht und Bilanzrecht, ferner in der Begleitung steuerlicher Betriebsprüfungen und Sanierungsgestaltungen.

    BERUFLICHER WERDEGANG

    • Universität zu Köln
    • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie Anwaltsrecht (Prof. Dr. Martin Henssler)
    • VWL-Diplom 1997
    • Referendariat in Köln, Zulassung zur Anwaltschaft 2000
    • Tätigkeit in Rechtsanwaltsgesellschaft einer Big-Four WP-Gesellschaft
    • Zulassung als Steuerberater 2003
    • Partner einer mittelständisch geprägten Anwaltsgesellschaft mit Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Köln (2003 bis 2015)

    Mitgliedschaften

    • Steuerberater-Verband Köln
    • Deutscher Anwaltverein
    • Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV
    • Arbeitskreis Insolvenzrecht Köln

    VERÖFFENTLICHUNGEN

    SPRACHEN

    • Deutsch
    • Englisch

    PERSÖNLICHES

    geboren im Jahre 1969 in Berlin

    Aktuelle Beiträge von Christian Slota

    BFH: Schenkungsteuer durch disquotale Einlagen jetzt auch bei Personengesellschaften

    Der Bundesfinanzhof hat mit einem Grundsatzurteil vom 05.02.2020 (Az. II R 9/17) seine Rechtsprechung zur Schenkungssteuerpflicht bei überproportionalen Einlagen in das Gesellschaftsvermögen von Personengesellschaften geändert.
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    Aktuelle Corona-Hilfen im Steuerrecht (Stand 29.03.2020)

    Mit Schreiben vom 19.03.2020 hat das Bundesfinanzministerium eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, mit denen Steuerzahler von Corona-bedingten Schäden teilweise entlastet werden sollen. Hierbei geht es um Fragen zur Anwendung von Ermessenvorschriften im Besteuerungsverfahren und bei der Durchsetzung von Steuerforderungen, nicht jedoch um die Höhe der Steuerlast selbst.
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    EuGH bescheinigt Sanierungsklausel EU-Rechts-Konformität

    Ein sehr wechselhaftes Schicksal hat in den letzten Jahren die so genannte Sanierungsklausel durchgemacht, die als § 8 c Abs. 1a KStG im Jahre 2009 nachträglich in das Gesetz eingefügt wurde. Die Vorschrift galt für sieben Jahre als europarechtswidrig und wurde damit von der Finanzverwaltung nicht angewandt. Diese Ansicht wurde im letzten Jahr vom EuGH revidiert. Seit seinem Urteil vom 28.06.2018 in der Rechtssache C-203/16 P herrscht nunmehr Klarheit, dass aufgelaufene Verluste einer Körperschaft im Falle eines Anteilserwerbs dann nicht wegfallen, wenn die Übernahme zum Zwecke der Sanierung erfolgt.
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